Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) beschlossen, der Maßnahmen zur frühen Erkennung und Bekämpfung von Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorsieht. Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte die Bedeutung des Gesetzes für die Verbesserung der Lebenserwartung und Lebensqualität in Deutschland.
Herzgesundheit in den Fokus stellen
Karl Lauterbach führte aus, dass es notwendig sei, die Gesundheit der Herzen besser zu schützen, denn „Deutschland hat hier ein Problem – zu viele Herztote.“ Er mahnte zu einem gesünderen Lebenswandel, betonte aber auch die Bedeutung der frühen Erkennung und Bekämpfung von vererbten Risikofaktoren. „Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern“, so Lauterbach.
Maßnahmen für alle Altersgruppen
Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Neben dem Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen werden neue strukturierte Behandlungsprogramme eingeführt und Therapiemöglichkeiten verbessert. Kinder und Jugendliche erhalten einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen.
Erweiterung der Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene
Für Erwachsene soll die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert werden.
Gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern
Darüber hinaus wird ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt, die das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken sollen. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet und ist künftig nicht nur auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert.
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