Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Funkanlagengesetzes genehmigt, mit der das einheitliche EU-Ladekabel umgesetzt werden soll. Dieser Schritt soll das Leben der Verbraucher erleichtern und zur Reduzierung von Elektroschrott beitragen.
Bundeskabinett billigt Gesetz zur Umsetzung des einheitlichen EU-Ladekabels
Das Bundeskabinett hat einer vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Die Änderung zielt darauf ab, die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels in Deutschland umzusetzen. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard für Geräte wie Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben. Dies betrifft alle genannten Geräte, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, so die Mitteilung des Ministeriums.
Einheitlicher Ladestandard: Übergangsfrist für Notebooks bis 2026
Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) äußerte sich zufrieden mit der Änderung: “Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt.” Er fügte hinzu, dass das einheitliche EU-Ladekabel das Leben für Verbraucher zukünftig erleichtern werde und gleichzeitig der Umwelt eine Hilfe sei, indem es zu deutlich weniger Elektroschrott führe.
Quelle: dts Nachrichtenagentur