Die Innenministerien von Bund und Ländern streben eine Verschärfung des Strafrechts zur besseren Bekämpfung von Antisemitismus an. Entgegen dieser Forderung äußert das Justizministerium jedoch Bedenken und sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.
Differenzen innerhalb der Ministerien
Angelika Schlunck, Justizstaatssekretärin, lehnt in einem Brief an Hans-Georg Engelke aus dem Innenministerium die vorgeschlagene Strafrechtsverschärfung ab. Schlunck argumentiert, es sei „derzeit nicht“ zu erkennen, dass eine Verschärfung des Strafrechts nötig sei. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen entsprechende Hetze müssten nur „konsequent angewandt werden“, so Schlunck in dem Brief, über den „Der Spiegel“ berichtete.
Vorschläge zur Strafrechtsverschärfung
Vorangegangen war eine Anforderung der Innenministerkonferenz, zu prüfen, ob eine „zur Friedensstörung geeignete öffentliche Leugnung oder Verneinung des Existenzrechts Israels strafrechtlich besser erfasst werden“ könne. Das Bundesinnenministerium legte daraufhin einen Vorschlag vor, das Strafmaß für Landfriedensbruch und Propagandadelikte zu erhöhen. Zudem wurde vorgeschlagen, den Passus im Strafgesetzbuch zur Volksverhetzung um die Gefährdung „auswärtiger Belange“ zu erweitern. „Diese Tatbestandsalternative wäre etwa erfüllt, wenn zu Hass oder Gewalt gegen die Bevölkerung in Israel aufgestachelt würde“, schrieb Hans-Georg Engelke, Innenstaatssekretär, an das Justizressort.
Statistiken zu antisemitischen Straftaten
Im Jahr 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen 5.154 antisemitische Straftaten gemeldet. Im ersten Quartal 2024 wurden bislang 765 solcher Straftaten registriert. Diese Zahlen unterstreichen die fortwährende Relevanz des Themas in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Debatte.
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