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Bundesjustizministerium erwägt Aufschub für Cannabis-Gesetzänderung

Angesichts der anhaltenden Kritik der Länder am Bundes-Cannabisgesetz hat das Bundesjustizministerium die Möglichkeit eines Änderungsgesetzes zur teilweisen Verschiebung der Reform ins Spiel gebracht. Zentrales Anliegen ist die Verschiebung der Amnestieregelung um sechs Monate, um einen Vermittlungsausschuss zu vermeiden.

Gesetzesaufschub als möglicher Kompromiss

Hintergrund ist die kritische Haltung der Länder gegenüber dem kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Cannabis-Gesetz. Um weiteren Unstimmigkeiten entgegenzuwirken, schlägt das Bundesjustizministerium nun vor, das Inkrafttreten der umstrittenen Amnestieregelung zu verschieben, so die “Rheinische Post”. “In diesem Änderungsgesetz könnte etwa der Forderung der Länder nach einer Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestieregelung um sechs Monate entsprochen werden”, berichtet die Zeitung aus Kreisen des Ministeriums von Marco Buschmann (FDP).

Entscheidung liegt beim Bundesgesundheitsministerium

Die Entscheidung dazu obliegt allerdings dem Bundesgesundheitsministerium. “Die Entscheidung darüber, wie den Bedenken der Länder in Bezug auf die Amnestieregelung entsprochen werde, obliege dem federführenden Bundesgesundheitsministerium” zitiert die “Rheinische Post” weiter. Das Ministerium unter der Leitung von Karl Lauterbach (SPD) sei sich dieser Möglichkeit bewusst.

Suche nach konstruktivem Kompromiss

Das Bundesjustizministerium hat bereits Hilfe angeboten, um einen Kompromiss zu erzielen. Es gehe darum, “einen konstruktiven Kompromiss gemeinsam mit den Ländern zu finden, damit das Cannabisgesetz wie geplant am 1. April 2024 in Kraft treten könne”, so Ministeriumskreise gegenüber der “Rheinischen Post”. Ob diese Offerte jedoch auf fruchtbaren Boden fällt, bleibt abzuwarten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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