Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigt sich offen für eine erneute Diskussion zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in der aktuellen Legislaturperiode. Angesichts der Bedeutung des Themas fordert er eine umsichtige Lösung und eine klare Regelung für alle Beteiligten, die Rechtssicherheit gewährleistet.
Offenheit für erneuten Anlauf
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ermutigte zu einer neuen Initiative zur Regelung der Sterbehilfe. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ betonte Buschmann: „Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode käme“. Er machte aber auch deutlich, dass die Bundesregierung, wie bei komplexen medizinethischen Fragen üblich, dem Parlament den Vortritt lasse.
Gut durchdachte Lösung gefordert
Der Bundesjustizminister zeigte Verständnis für die Bedeutung einer durchdachten Lösung und betonte: „Am wichtigsten sei, dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben“. Er stimmte dem Bundesverfassungsgericht zu, das darauf hinwies, dass Menschen das Recht haben sollten, selbst über ihr Lebensende zu entscheiden.
Schutz vor voreiligen Entscheidungen
Buschmann betonte jedoch die Notwendigkeit, vor voreiligen Entscheidungen zu schützen und Druck auf Betroffene zu vermeiden. Er sagte: „Gleichzeitig muss verhindert werden, dass Menschen diese Entscheidung vorschnell treffen und dass auf sie Druck ausgeübt werden kann, zu einer solchen Lösung zu greifen. Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen.“
Notwendigkeit einer klaren Regelung
Angesichts der gescheiterten Anträge im Bundestag 2023 machte der Bundesjustizminister deutlich: „Wir brauchen hier eine hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringt“. Damit betont er die Bedeutung einer umsichtigen und klaren gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe.
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