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Bundesjustizminister lehnt Reaktivierung der Wehrpflicht ab

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt in der aktuellen Sicherheitslage die Verpflichtung junger Menschen zum Dienst bei der Bundeswehr ab. Er äußerte Bedenken verfassungsrechtlicher Natur sowie ökonomische und persönliche Einwände gegen die Wiederbelebung der Wehrpflicht.

Verfassungsrechtliche Herausforderungen der Wehrpflicht

In einem Interview mit der “Welt am Sonntag” äußerte der Bundesjustizminister Marco Buschmann skeptische Ansichten zur Reaktivierung der Wehrpflicht. Hierbei sei die Erfüllung der Wehrgerechtigkeit ein verfassungsrechtliches Problem: “Niemand geht zurzeit davon aus, dass alle wehrdiensttauglichen Männer eines Jahrgangs rekrutiert würden.”

Zweifel an modifizierter Wehrpflicht

Auch bezüglich des Vorschlags von Verteidigungsminister Boris Pistorius, eine modifizierte Wehrpflicht nach schwedischem Vorbild einzuführen, äußerte Buschmann Bedenken: “Zur Wahrung der staatsbürgerlichen Gleichheit und Wehrgerechtigkeit ist jedoch entscheidend, dass Einberufungen nicht willkürlich vorgenommen werden, verfassungsrechtlich ist das also alles nicht trivial.”

Ökonomische und persönliche Einwände

Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken nannte der Justizminister weitere Argumente gegen die Einführung der Wehrpflicht. So würde eine Etablierung und Einberufung von Hunderttausenden junger Männer den Arbeitsmarkt entscheidend beeinflussen: “Der Mangel an Arbeitskräften ist jetzt schon ein die Wirtschaft hemmender Faktor. Das würde uns also ökonomisch schwächen.” Zudem äußerte der liberale Politiker persönlichen Unbehagen hinsichtlich staatlicher Einmischung in das Leben junger Menschen. Aus all diesen Gründen schließt Buschmann die Wiedereinführung der Wehrpflicht ab: “Auch deshalb lehne ich die Reaktivierung der Wehrpflicht in der aktuellen Sicherheitslage ab.”

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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