Vor der Bundestagsabstimmung unterstreicht Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Bedeutung der Namensrechtsreform für Familien, Paare und Kinder. Die Reform schafft Möglichkeiten für Doppelnamen, Namensänderungen bei Scheidungskindern und den Erhalt der Namenstradition von Minderheiten.
Neue Möglichkeiten durch Namensrechtsreform
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hob in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe hervor, dass die Reform des Namensrechts lang ersehnte Veränderungen für viele Menschen möglich mache. „Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen“, erläuterte Buschmann. Die Gesetzesnovelle erlaubt unter anderem Doppelnamen für Paare und Namensänderungen für Scheidungskinder. Zusätzlich wird der Erhalt der Namenstradition von Minderheiten gewährleistet. „Recht ist, was der Freiheit dient“, betonte der Justizminister.
Details der Namensrechtsreform
Die vom Justizministerium vorgeschlagene Reform sieht vor, dass Paare künftig gemeinam einen Doppelnamen tragen können. Laut Buschmann würde diese Neuerung es Paaren ermöglichen, „ihre Verbundenheit“ auszudrücken. Auch Kinder sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, einen Doppelnamen zu tragen. Scheidungs- und Stiefkinder erhalten durch die Reform die Option, eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich zu übernehmen. „Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen“, so Buschmann weiter.
Berücksichtigung von Minderheitentraditionen
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Reform ist die Berücksichtigung von besonderen namensrechtlichen Traditionen. Buschmann nannte als Beispiel Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen. Zukünftig soll auch deren Namenstradition in Deutschland anerkannt und bewahrt werden.
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