Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung der kritischen Infrastruktur vorgelegt, der künftig die Bundesländer stärker in den Schutz von lebenswichtigen Anlagen und Gütern einbindet. Dieser Entwurf hat zum Ziel, die kritische Infrastruktur in Deutschland besser zu sichern und ergänzt vorhandene Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung.
Bundesländer stärker in Schutzmaßnahmen einbinden
Nancy Faeser will laut dem neuen Entwurf ihres Ministeriums die Bundesländer mehr in die Sicherung von essentiellen Anlagen und Gütern in Deutschland einbeziehen. Wie bereits im ersten Entwurf vorgesehen, bleibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zentral zuständig für die Überwachung der Schutzmaßnahmen in allen elf kritischen Sektoren von Energie über Finanzwesen bis zu Wasser und Informationstechnik. Neu hingegen ist die vorgesehene Beteiligung der Bundesländer an der Entwicklung konkreter Vorgaben für die Belastungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sowie für Aufsicht und Bußgelder.
Vernetzung von Bund, Ländern und Wirtschaft
Ein wichtiges Element des Gesetzentwurfs sieht die Vernetzung von Bund, betroffenen Wirtschaftsunternehmen und Ländern vor – bei Bedarf auch zusammen mit den Kommunen. Hierbei soll ein „Beratungsgremium“ entstehen, das die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen diskutieren soll. Zudem soll jeder Bundesland einen zentralen Ansprechpartner für das Katastrophenschutzamt des Bundes benennen.
Definition und Schutz kritischer Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen sind nach dem Entwurf Anlagen, die den Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, öffentliche Verwaltung oder Siedlungsabfallentsorgung zuzuordnen sind und mindestens 500.000 Einwohner versorgen. Betreiber solcher Anlagen sind zehn Monate nach Registrierung dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen für Naturkatastrophen, Cyberangriffe, physische Attacken oder andere Störungen vorzuweisen. Bei Nicht-Erfüllung drohen Bußgelder.
Das neue Gesetz umsetzt eine EU-Vorgabe und bündelt erstmals Schutzmaßnahmen für alle unerlässlichen Anlagen und Güter. Dies betrifft sowohl staatliche Einrichtungen wie große Krankenhäuser, als auch private Unternehmen wie Energieversorger und Mobilfunk-, Hafen- und Flughafenbetreiber. Der erste Entwurf des sogenannten „KRITIS-Dachgesetzes“ wurde bereits im Sommer vom Bundesinnenministerium vorgelegt.
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