Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht in der vom Bundestag verabschiedeten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts einen wichtigen Standortvorteil für Deutschland im weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte. Die Reform, die unter anderem eine verstärkte Akzeptanz der Mehrstaatigkeit und eine verkürzte Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung vorsieht, soll qualifizierte Zuwanderer anziehen und deren volle Integration in die Gesellschaft und demokratische Rechte fördern.
Bundesinnenministerin Faeser zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht
Nancy Faeser bezeichnete die Reform als entscheidend für Deutschlands Standortattraktivität. „Unsere Reform ist entscheidend für den Standort Deutschland. Man braucht in vielen Bereichen der Wirtschaft dringend Fachkräfte.“ Sie betonte dabei die Notwendigkeit, „die besten Köpfe“ anzuziehen, indem sie ihnen ermöglicht, vollständig Teil der deutschen Gesellschaft zu werden.
Integration und Wertschätzung als Schlüsselaspekte
Faeser hebt hervor, dass es wichtig ist, „die Lebensgeschichte und die Lebensleistung von Menschen zu würdigen“. Sie fügte hinzu: „Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen. Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.“
Ein modernes Einwanderungsrecht
Die Reform zeigt laut Faeser „ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland“. Sie erklärte: „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird.“ Sie betonte auch die Rolle der Einbürgerung als „stärkstes Bekenntnis zu Deutschland“ und fügte hinzu, dass Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit einer Einbürgerung entgegenstehen. „Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden.“
Die Details der Reform
Die Reform ermöglicht eine Einbürgerung nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren und bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren. Die Aufenthaltsdauer eines Elternteils für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland wird ebenfalls verkürzt und die bisherige Optionsregelung entfällt vollständig.
Weiterer Verlauf der Reform
Das Gesetz muss nun noch durch den Bundesrat. Dieser hatte in seiner Stellungnahme bereits mehrere Änderungsvorschläge unterbreitet.
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