Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobt den Aktionstag gegen frauenfeindliche Hasskriminalität im Internet, initiiert von verschiedenen Strafverfolgungsbehörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Behörden haben Maßnahmen gegen 45 Beschuldigte in elf Bundesländern durchgeführt, darunter Durchsuchungen und Vernehmungen, um Hasspostings im Internet zu bekämpfen.
Das Vorgehen gegen Hasskriminalität
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßt die Aktionen gegen Verfasser von frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz. Sie bekräftigt: „Frauenfeindliche Hasskriminalität muss zu Anklagen und Verurteilungen führen, und das sollte sich herumsprechen.“ Durchsuchungen und Vernehmungen von 45 Tatverdächtigen seien ein klares Zeichen, dass sich die Täter für ihre Taten verantworten müssten.
Internet als Schauplatz der Diskriminierung
Das Bundeskriminalamt beobachtet eine Zunahme von Hass, Belästigung und Diskriminierung auf Online-Plattformen. „Hass und Gewalt sind digital wie analog eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft“, so BKA-Präsident Holger Münch.
Die Internetkriminalität, insbesondere gegen Frauen, nimmt laut Münch zu. „Der heutige Aktionstag macht deutlich: Wir gehen bewusst in die Räume des Hasses, stellen Taten und Täter fest, holen sie aus der Anonymität und ziehen sie zur Rechenschaft.“
Maßnahmen und Strafverfolgung
Am Aktionstag durchgeführte Durchsuchungen und Vernehmungen betrafen 45 Beschuldigte in elf Bundesländern. Maßnahmen wurden auch gegen 37 Beschuldigte ergriffen, deren Verfahren bereits vor dem Aktionstag bearbeitet wurden.
Diese Aktionen basieren auf einem Projekt des BKA und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Das Projekt, das seit 2022 läuft, untersucht das Ausmaß, die Strafbarkeit und die Staatsschutzrelevanz von frauenfeindlichen Hass-Postings und deren mögliche Verbindungen zu politischem Extremismus.
Grundlage für diese Initiative war unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 2020, das bestätigte, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können. Faeser rief alle Betroffenen auf, Hasspostings anzuzeigen oder bei Meldestellen zu melden. Dies erleichtere die Strafverfolgung der Täter erheblich.
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