Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnet seine geplanten Gesetze zur E-Patientenakte, zum E-Rezept und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten als einen „Quantensprung“ für die Digitalisierung im Gesundheitssystem. Der Minister betont, dass es wichtig sei, den Anschluss in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen zu ermöglichen und zu fördern, und betont den „ganz konkreten Nutzen“ für die Patienten.
Pläne für den Fortschritt in der Digitalisierung
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, erklärte in der Bundestagsdebatte, dass die Basis für die aktuelle Gesetzgebung bereits vor zwei Jahrzehnten geschaffen wurde. Er äußerte sich kritisch über die stagnierende Lage: „Die aktuelle Situation ist nach wie vor genauso wie vor 20 Jahren: Das kann nicht so bleiben. Wir können es nicht so lassen.“ Er machte deutlich, dass es wichtig sei, „endlich den Anschluss zu finden, nach vorne zu gehen und die Digitalisierung in unserem Gesundheitssystem zu ermöglichen.“
Konkreter Nutzen für die Patienten
Lauterbach betonte den praktischen Nutzen seiner Gesetze: „Die Gesetze haben einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten.“ Die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten sei ein zentrales Element der neuen Gesetzgebung. Gesundheitsdaten könnten, so der Minister, künftig viel einfacher nutzbar gemacht werden.
Gesetzliche Vorschläge zur Abstimmung
Die Gesetzesvorschläge, die am Donnerstag zur Abstimmung standen, enthielten mehrere wichtige Maßnahmen. So soll die elektronische Patientenakte (ePA) Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Darüber hinaus soll das elektronische Rezept (E-Rezept) schon ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass diese Maßnahmen einen bedeutenden Schritt nach vorne für das Gesundheitswesen darstellen.
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