# Bundesfinanzplanung verstößt gegen Stabilitätsvorgaben Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-19T00:22:11+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-19T00:22:14+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/bundesfinanzplanung-verstoesst-gegen-stabilitaetsvorgaben-767998/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt offenbar formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den aktuellen „Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat“ an die Länder verschickt. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet darüber. ## Verstoß gegen Stabilitätskriterien Dem Bericht zufolge kann der Bund in diesem und im nächsten Jahr eins, ab 2028 durchgängig sogar drei der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun prüfen, ob der Bund vor einer "Haushaltsnotlage" steht, wie Klingbeils Haus in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund im Anschluss sogar Sparauflagen machen. Klingbeil hatte nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche bereits eingeräumt, dass seine Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 "Auffälligkeiten" aufweist. ### Sonderregel für Bundeswehr-Milliarden Die Kennziffern des Bundes stehen teilweise auf Rot, weil die Regierung seit 2025 Dutzende Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Modernisierung der Bundeswehr ausgibt. Laut Grundgesetz dürfen die notwendigen Mittel an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden. Klingbeils Vorgehen ist damit rechtlich einwandfrei, hat aber dennoch Einfluss auf wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen. ### Lücke im innerdeutschen Regelwerk Die EU-Kommission hat eine Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen, von der auch Deutschland Gebrauch macht. Im innerdeutschen Überwachungsprozess gibt es eine solche Klausel jedoch nicht – eine Anpassung an die EU-Norm wurde vergessen. Klingbeil hat daher keine Probleme mit Brüssel, wohl aber mit dem Stabilitätsrat, dem er selbst mit vorsitzt. Statt den "Evaluationsausschuss" des Stabilitätsrats mit dem Fall zu beauftragen, soll nun in einem "Expressverfahren" das Regelwerk geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. Die Neuregelung könnte bereits bei der nächsten Sitzung am 3. Dezember beschlossen werden. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück