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Startseite Deutschland & die WeltBundesfinanzministerium untersagt Gender-Sonderzeichen in Schriftverkehr
Deutschland & die Welt

Bundesfinanzministerium untersagt Gender-Sonderzeichen in Schriftverkehr

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Februar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Februar 2024
Bundesfinanzministerium / Foto: dts
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist seine Mitarbeiter an, in ihrer Korrespondenz keine Gender-Sonderzeichen mehr zu verwenden. Stattdessen sollen Doppelformen oder neutrale Formulierungen verwendet werden. Das Ministerium beruft sich auf die Maßgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung, die für den Bund verbindlich sind.

Anweisungen zur Verwendung der geschlechtergerechten Sprache

Berlin– In einer internen Mitteilung fordert das Bundesfinanzministerium (BMF) seine Mitarbeiter auf, in ihren dienstlichen Schreiben und Dokumenten fortan auf den Gebrauch von Gender-Sonderzeichen wie dem Genderstern zu verzichten. Stattdessen sollten Doppelformen oder neutrale Ausdrücke genutzt werden. „Ich bitte Sie, diese Vorgaben im externen und internen Schriftverkehr des BMF zu beachten“, fordert der zuständige Referatsleiter in der Mitteilung, die der „Spiegel“ zitiert.

Berufung auf den Rat für deutsche Rechtschreibung

Dieses Vorgehen bedeutet, dass Ausdrücke wie „Beamt*innen“, „Kolleg:innen“, „Expert_innen“ oder „SteuerzahlerInnen“, die bei Befürwortern der sogenannten geschlechtergerechten Sprache populär sind, nicht mehr verwendet werden sollen. Die Begründung des BMF ist die Berufung auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, dessen Regeln für den Bund bindend sind. Der Rat stellte im Dezember fest, dass Schreibweisen mit dem Genderstern „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind“.

Reaktion auf vermehrte Nutzung gegenderten Sprache

Zuletzt war die Verwendung von gegenderten Varianten im BMF häufiger aufgefallen. Dies führte dazu, dass in der Belegschaft der Wunsch entstand, zu klären, ob dies zulässig ist und wenn ja, in welchen Variationen. Eine Rückkehr zum generischen Maskulinum wird jedoch nicht angestrebt. Das Rundschreiben empfiehlt, beide Geschlechter zu nennen, wie zum Beispiel „Schülerinnen und Schüler“, oder neutral zu formulieren, statt „Rat eines Arztes“ sollte man „ärztlichen Rat“ einholen.

Die erste Variante könnte Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen möchten, sprachlich noch mehr ausschließen als das generische Maskulinum. Die zweite Variante hingegen gehört zum Repertoire der Gendersprache.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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