Das Bundesfinanzministerium hat die Nutzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ab 2023 gestoppt. Dieser Schritt ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und soll weitere Belastungen des Haushalts verhindern.
Sperre des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnten die Kreditermächtigungen für den WSF „im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden“, informierte Werner Gatzer, Haushaltsstaatssekretär des Bundesfinanzministeriums (SPD), die anderen Ministerien in einem Schreiben. Das Dokument gelangte an die Öffentlichkeit durch das „Handelsblatt“.
Um zukünftige Belastungen des Haushalts zu vermeiden, sind alle Ausgaben, die im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht abgerufen wurden, sowie alle offenen Verpflichtungsermächtigungen „ab sofort gesperrt und bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen“, erklärt Gatzer in dem Brief.
Auswirkungen auf aktuelle und zukünftige Ausgaben
Diese Maßnahme bedeutet, dass die Ausgaben des WSF für das laufende Jahr gesperrt werden, wie Kreise des Finanzministeriums mitteilten. Alle zukünftigen Ausgaben müssen die Zustimmung des Finanzministeriums erhalten. Jedoch hat man im Finanzministerium darauf hingewiesen, dass die geplante Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 von dieser Sperre nicht betroffen ist.
Weitere Sperren im Bundeshaushalt
Die Entscheidung, den WSF zu sperren, ist nicht die erste ihrer Art. Das Finanzministerium hat bereits den Klima- und Transformationsfonds KTF sowie weite Teile des Bundeshaushalts 2023 mit einer Sperre belegt.
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