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Bundesfinanzminister Lindner kündigt Nachtragshaushalt nach Bundesverfassungsgerichtsurteil an

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt 2021 gekippt hat, entstand ein Milliardenloch in den Haushaltsplanungen der Bundesregierung. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat nun einen neuen Nachtragshaushalt angekündigt, der insbesondere die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen soll. Damit dürfte die Schuldenbremse erneut ausgesetzt werden.

Ankündigung eines neuen Nachtragshaushalts

Christian Lindner (FDP) erklärte in einer Mitteilung am Donnerstagnachmittag: „In Absprache mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler werde ich in der nächsten Woche einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr vorlegen“. Weiterhin betonte der Bundesfinanzminister, es sei nun seine Aufgabe „reinen Tisch zu machen. Wir können erst dann wieder über das Jahr 2024 und die nächsten Jahre sprechen, wenn wir einen rechtssicheren ein verfassungsrechtlich gesicherten Zustand haben, und dazu wird es in der nächsten Woche diesen Entwurf eines Nachtragshaushaltes 2023 geben.“

Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich laut Lindner erstmals umfassend mit der Auslegung der Schuldenbremse beschäftigt. Das Urteil liefere nun „neue Rechtsklarheit“, wie mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen sei. Daraufhin wurden unter anderem der Klima- und Transformationsfonds, der direkt durch das Urteil betroffen war, weitgehend gesperrt.

Finanzielle Konsequenzen und Einschränkungen

In den Tagen nach dem Urteil wurden neben dem Klima- und Transformationsfonds auch große Teile des Bundeshaushalts und des Wirtschaftsstabilisierungsfonds gesperrt. Dieser mehrjährig angelegte Fonds, aus dem die Energiepreisbremsen finanziert werden, wurde als wohl verfassungswidrig eingestuft.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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