Bundesfamilienministerin könnte von geplantem Start der Kindergrundsicherung abrücken

Die geplante Sozialreform gegen Kinderarmut, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, steht möglicherweise vor einer Anpassung des Einführungstermins. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erwägt eine Änderung des Datums, nachdem die Bundesagentur für Arbeit und Bundesländer Bedenken hinsichtlich der Umsetzung geäußert haben.

Diskussion um Zeitplan der Kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zeigt sich bereit, den Zeitplan der Kindergrundsicherung zu überdenken. Nach einem Bericht der SZ, prüft die Regierung, ob und wie “Anpassungen an diesem Datum nötig sind”. Eine “stufenweise Einführung der Kindergrundsicherung” wird als Möglichkeit in Betracht gezogen. Dies könnte eine Reaktion auf die Kritiker der geplanten Reform sein, die den Starttermin am 1. Januar 2025 in Frage stellen.

Bedenken von Bundesagentur für Arbeit und Bundesländern

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärte den geplanten Starttermin für unrealistisch, da aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen ein Start frühestens Anfang Juli 2025 möglich wäre. Bundesländer äußern ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Reform: Sie befürchten Doppelstrukturen in der Verwaltung und lehnen daher Teile der Reform ab.

Ziel der Kindergrundsicherung

Das erklärte Ziel der Kindergrundsicherung ist, verschiedene Leistungen, wie das Kindergeld und den Kinderzuschlag für ärmere Familien, zu bündeln und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Durch höhere Leistungen und eine Bringschuld des Staates soll so Kinderarmut effektiver bekämpft werden.

Kritik und Anpassungsvorschläge

Kommunalverbände kritisieren, dass die Kindergrundsicherung den ohnehin komplexen Sozialstaat weiter verkomplizieren würde. So müssten sich Familien, die Bürgergeld beziehen, zusätzlich an den geplanten “Familienservice” wenden. Dem entgegen will die Regierung prüfen, ob bedürftige Eltern die Kindergrundsicherung künftig auch über die Jobcenter beantragen können.

Kosten der Reform

Die Kosten für die Einführung der Kindergrundsicherung sind auf 2,4 Milliarden Euro veranschlagt. Eine spätere oder stufenweise Einführung könnte diese Kosten für das Jahr 2025 reduzieren. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte Sparmaßnahmen bei Sozialausgaben aufgrund von Engpässen im Haushalt gefordert. Bis 2028 sollen die Kosten auf rund sechs Milliarden Euro ansteigen. Wie diese Ausgaben bei einem späteren Start beeinflusst würden, bleibt unklar.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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