Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) warnt davor, dass die aktuellen Pläne der Ampelkoalition für die elektronische Patientenakte gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und europäische Datenschutzgesetze verstoßen könnten. Ohne Änderungen sieht Kelber das Projekt vor Gericht. Er kritisiert insbesondere, dass automatisch auch Daten hochgeladen werden sollen, die die intimste Privatsphäre der Versicherten betreffen und Diskriminierungs- sowie Stigmatisierungspotenzial haben könnten.
Kritik an der automatischen Befüllung der elektronischen Patientenakte
Ulrich Kelber äußerte sich im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” besorgt über die Pläne der Ampelkoalition, die elektronische Patientenakte automatisch mit sensiblen Daten wie Informationen zu HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen zu befüllen. “Es liegt auf der Hand, dass das automatische Befüllen mit besonders schutzwürdigen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet”, so Kelber.
Gerichtliche Auseinandersetzungen drohen
Kelber warnt vor gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn keine ausreichend differenzierte Regelung gefunden wird, die eventuellen Klagen standhält. Der Datenschützer rät, dass ein automatisches Befüllen nur mit unkritischen Daten, wie zum Beispiel Behandlungen beim Zahnarzt oder Orthopäden sowie Notfalldaten, erfolgen sollte. Alle weiteren Daten sollten erst mit aktiver Einwilligung der Versicherten hochgeladen werden.
Kritik am Zugriff der Krankenkassen auf Abrechnungsdaten
Weiterhin kritisiert Kelber den Plan der Koalition, dass Krankenkassen Zugriff auf die Abrechnungsdaten bekommen sollen. “Auf diese Art entsteht der ‘gläserne Versicherte’, was ein erhebliches Diskriminierungspotenzial hat”, warnt der Datenschutzbeauftragte. Er befürchtet eine Risikoselektion durch die Krankenkassen, bei der besonders kranke Versicherte herausgedrängt werden könnten.
Vorschlag zur Auswertung der Daten
Als Alternative schlägt Kelber vor, die Auswertung der Daten einer Stelle zu übertragen, die keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt, wie zum Beispiel dem Medizinischen Dienst. So könne der Nutzen für die Versicherten erhalten bleiben, ohne dass eine Gefahr der Diskriminierung besteht.
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