Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber plädiert für Sammelklagen beim Missbrauch von Künstlicher Intelligenz (KI) und betont die Bedeutung starker Verbraucherrechte.
Stärkung der Verbraucherrechte
„Wir müssen uns gegen KI-Missbrauch und KI-Fehlentwicklungen wappnen“, erläuterte Kelber gegenüber dem „Handelsblatt“. Er betonte die Wichtigkeit von „starken Verbraucherrechten“ gegenüber KI-Betreibern und sieht in Verbandsklagen eine zusätzliche Möglichkeit, um die Regulierung von KI-Systemen durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
EU-Verordnung und Marktzugang
Kelber zeigt sich zuversichtlich, dass die geplante EU-Verordnung für den Einsatz von KI keine Hürde für den Markteintritt von Innovationen darstellt. „Über den risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in verschiedene Kategorien einteilt, wird Regulierung dort konzentriert, wo es notwendig ist“, führt er aus. Er schlägt vor, auf Vorabprüfungen zu verzichten, wenn KI-Anwendungen ohne hohes Risiko auf dem europäischen Markt angeboten werden. Jedoch warnt er, dass bei Täuschung in der Risikoeinstufung Geldbußen anfallen könnten.
Ablehnung einer speziellen KI-Aufsichtsbehörde
Kelber spricht sich gegen die Einrichtung einer speziellen KI-Aufsichtsbehörde aus. Mit der Begründung: „Bei der Schaffung einer neuen Behörde würden wir uns beim Kampf um die richtigen Fachleute nur weiter kannibalisieren.“
Regulierung und Aufsicht
Die geplante KI-Verordnung der EU sieht laut Kelber vor, den Finanzaufsichtsbehörden einen Teil der Aufsicht zu übertragen. Er schlägt vor, dass die Bundesnetzagentur die Aufsicht über kritische Infrastrukturen übernehmen könnte. Die restliche KI-Aufsicht sollte seiner Meinung nach bei den Datenschutzbehörden angesiedelt sein. „Ich glaube, wir wären eine sehr gute Behörde dafür und schnell handlungsfähig“, schließt Kelber.