HASEPOST
 
HASEPOST

Bundesbank erhöht Basiszinssatz auf höchsten Stand seit 22 Jahren

Die Bundesbank hat bekannt gegeben, dass der Basiszinssatz, der hauptsächlich zur Berechnung von Verzugszinsen dient, zum 1. Januar 2024 von 3,12 auf 3,62 Prozent angehoben wird. Dies ist der höchste Stand seit über 22 Jahren. Verbraucher und Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, müssen daher künftig mit höheren Strafzinsen rechnen.

Erhöhung des Basiszinssatzes

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum Beginn des Jahres zunächst geändert und diesen im Sommer weiter erhöht, wodurch er nun weiter kräftig ansteigt. “So wird er zum 1. Januar 2024 von 3,12 auf 3,62 Prozent angehoben”, gab die Bundesbank bekannt. Dies ist der höchste Wert seit mehr als zwei Jahrzehnten.

Der Basiszinssatz hat eine primäre Funktion: Er dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Bei Verbrauchergeschäften liegen diese stets fünf Prozentpunkte über dem festgelegten Wert; bei Handelsgeschäften sogar neun Prozentpunkte darüber.

Strafzinsen für Verbraucher und Unternehmen

Die neue Zinssatzänderung hat direkte Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen. Wenn Verbraucher ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, wird die Strafe ab Januar 2024 höher ausfallen. “Sie müssen also ab Juli mit 8,62 Prozent Strafzinsen rechnen”, erklärt die Bundesbank. Im Falle von Unternehmen, die ihre Zahlungen versäumen, wird die Situation noch drastischer: “Sie müssen künftig 12,62 Prozent pro Jahr draufzahlen, wenn sie in Verzug geraten.”

Mit der jüngsten Erhöhung des Basiszinssatzes erhöht sich also der finanzielle Druck auf Zahlungsverzügerer. Es empfiehlt sich daher, Rechnungen künftig so pünktlich wie möglich zu begleichen, um Strafzinsen zu vermeiden.

Die Quelle für alle Zitate in diesem Artikel ist die Bundesbank.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion