In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass längere Referenzzeiträume für die Berechnung des Mutterschutzlohns verwendet werden müssen, wenn das Einkommen der werdenden Mutter im Jahresverlauf stark schwankt. Unter diesen Umständen kann ein Zeitraum von zwölf Monaten anstelle der üblichen drei Monate für die Berechnung herangezogen werden.
Urteil korrigiert Ungleichgewichte
Im Zentrum der Entscheidung stand der Fall einer Flugbegleiterin, die neben ihrem festen Gehalt eine variable Mehrflugstundenvergütung erhält. Ihre Gehaltsstrukturen führen zu deutlichen Lohnschwankungen im Jahresverlauf, mit höherem Einkommen in den Sommermonaten und geringerem in den Wintermonaten.
Unbegründete Revision gegen Gerichtsentscheidung
Die Flugbegleiterin hatte geklagt, weil ihr nach einer Entbindung Ende Februar aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regeln nur ein geringer Mutterschutzlohn zustand. Sie bekam vom zuständigen Landesarbeitsgericht Recht, und das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung, indem es eine gegen sie eingelegte Revision für unbegründet erklärte.
Auswirkungen auf Vergütung während des Mutterschutzes
Gemäß dem Urteil sind nunmehr längere Referenzzeiträume zur Berechnung des Mutterschutzlohns erforderlich, wenn das Einkommen der Mutter ungewöhnlich stark schwankt. Anstelle der vorherigen drei Monate kann ein zwölfmonatiger Zeitraum herangezogen werden. Dieses Urteil gilt auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dadurch wird eine gerechtere Vergütung während des Mutterschutzes sichergestellt, die die individuellen Einkommensschwankungen im Jahresverlauf berücksichtigt.