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Bundesamt sichert Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung

Die Finanzlage der Pflegeversicherung ist kritischer als zuvor angenommen, wobei das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in die Finanzmechanismen eingreifen musste, um die Liquidität zu sichern. Einer der Gründe ist ein unerklärlich rascher Anstieg der Pflegebedürftigen, der eine Kursänderung in der Finanzreform erfordert.

Krisenmanagement der Pflegeversicherung

Das BAS hat laut eines Berichts des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) die gesetzlichen Pflegekassen angewiesen, ihre Rücklagen schrittweise zu verringern, um den gemeinsamen Finanzausgleich aller Kassen zu stärken. Karl Lauterbach (SPD) hat bereits Ende Mai auf die Notwendigkeit einer Finanzreform hingewiesen, aber eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode als unwahrscheinlich eingestuft.

Rückschlüsse und künftige Maßnahmen

In einem Schreiben vom 23. Mai hat das BAS angekündigt, die Ausgabendeckungsquote von 70 Prozent einer Monatsausgabe auf 50 Prozent zu senken – eine Grenze, die Experten als absolutes Minimum ansehen. Im Normalfall sieht das Gesetz 100 Prozent einer Monatsausgabe vor. Laut früheren Schätzungen der Krankenkassen müssen die Beiträge in der Pflegeversicherung spätestens zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.

Die letzte vergleichbare Maßnahme des BAS fand während der Corona-Pandemie statt, als Mehrausgaben in der Pflegeversicherung, etwa für Tests und Schutzkleidung, gedeckt werden mussten.

Ursachen und Lösungsansätze

Ein Grund für die finanzielle Notlage ist ein unerwartet starker Anstieg der Pflegebedürftigen. Es gibt jedoch noch keine schlüssige Erklärung für diesen Anstieg. Die Notwendigkeit einer Finanzreform ist daher unbestritten. Allerdings sind die Meinungen innerhalb der Ampelkoalition über die konkrete Ausgestaltung einer solchen Reform differenziert.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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