Nach monatelangem Streit um die Fortführung des Digitalpakts Schule hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) ein neues Konzept vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder sich je zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen und hat drei Kernbereiche im Blick: Infrastruktur, Lehrerfortbildung und eine nachhaltige Digitalisierungsstrategie.
Bund und Länder teilen sich Kosten
Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat den Ländern ein Konzept für die Fortsetzung des Digitalpakts Schule vorgelegt. Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, sieht der Entwurf einer „Gesamtvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0“ eine hälftige Beteiligung beider Seiten an der Finanzierung vor: „Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von 50 Prozent, die Länder beteiligen sich ebenfalls mit 50 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes“, heißt es in der Vereinbarung. Darüber hinaus soll die Erfüllung der Förderquote durch die Länder nicht zu Lasten kommunaler Haushalte gehen.
Finanzvolumen und Handlungsstränge
Die genaue Gesamtsumme ist im Entwurf noch unklar, soll sich aber in der Größenordnung des ersten Digitalpakts bewegen. Eine darüberhinausgehende Förderung wird ausgeschlossen: Die Finanzhilfe sei eine „letztmalige Unterstützung“ des Bundes. In der Verantwortung der Länder liegt demnach die „nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen“.
Das neue Konzept legt den Fokus auf drei Bereiche: die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, die Qualifizierung der Lehrkräfte und eine langfristige Digitalisierungsstrategie unter der Verantwortung der Länder.
Qualifikation der Lehrkräfte im Fokus
Stark-Watzinger betonte, dass es dem Bund nicht nur um den Ausbau der technischen Infrastruktur geht, sondern auch um die Weiterbildung der Lehrkräfte. „Eine zeitgemäße IT-Infrastruktur ist notwendig, aber kein Selbstzweck“, heißt es in dem Entwurf. Der Erfolg der digitalen Transformation im Schulbereich sei wesentlich von digitalen Kompetenzen und der Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen abhängig.
Zu diesem Zweck soll es eine Fortbildungsverpflichtung von 30 Stunden pro Jahr geben. Zwischen 2025 und 2030 sollen Bund und Länder jeweils 500 Millionen Euro in eine „Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen“ investieren. Die Digitalisierung der Bildung soll in die Curricula integriert und zwischen allen Ländern „ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen“ vereinbart werden.
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