# Bund plant Investitionsschutzgesetz für Wohnungsmarkt Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-28T18:22:05+01:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-28T18:22:10+01:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/bund-plant-investitionsschutzgesetz-fuer-wohnungsmarkt-771815/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die Bundesregierung will mit einem neuen Investitionsschutzgesetz klare Regeln für Vergesellschaftungen von Wohnimmobilien schaffen. Der Immobilienrechtler Carsten Loll hält das Vorhaben für rechtlich tragfähig, während die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp es als verfassungswidrig kritisiert. Der Streit könnte sich laut Loll über Jahre hinziehen. ## Rechtliche Grundlagen und politische Kontroversen Der Immobilienrechtler Carsten Loll von der Kanzlei Latham & Watkins unterstützt das geplante Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung. "Weil die Regierung jetzt klare Regeln formuliert, unter denen eine Vergesellschaftung möglich ist – was ihr erlaubt ist", erklärte er gegenüber dem Handelsblatt. Damit reagiert der Bund auf die Pläne der sich abzeichnenden rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin, rund 160.000 Wohnungen großer privater Konzerne in öffentliches Eigentum zu überführen. Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die in Berlin Regierende Bürgermeisterin werden könnte, bezeichnete das Vorgehen des CSU-Politikers Alexander Dobrindt dagegen als verfassungswidrig. Loll sieht den Bund dennoch in einer starken Position. "Schließlich gibt es Artikel 15 des Grundgesetzes, auch wenn er bisher noch nie zum Einsatz kam", betonte er. "Er lässt sich nicht einfach streichen." ### Entschädigungsregeln als zentraler Streitpunkt Nach den bislang bekannten Eckpunkten des Gesetzes sollen Eigentümer im Falle einer Vergesellschaftung ausschließlich zum vollen Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden. Die Zahlungen sollen unmittelbar und in bar erfolgen. Als weitere Voraussetzung soll eine "zwingende Notwendigkeit" der Vergesellschaftung nachgewiesen werden müssen. Loll warnt jedoch, dass diese Regelungen das Berliner Vorhaben erheblich erschweren könnten. Er verweist darauf, dass auch bei einer Vergesellschaftung die Verhältnismäßigkeit geprüft werden müsse. Zudem sei zu klären, ob mildere Mittel zur Lösung der Wohnungsprobleme zur Verfügung stünden. Die rot-rot-grüne Landesregierung könnte daher vor hohen rechtlichen Hürden stehen. ### Jahre bis zur Umsetzung erwartet In Berlin sollen nach den aktuellen Plänen rund 160.000 Wohnungen großer privater Wohnungskonzerne vergesellschaftet werden. Das entsprechende Gesetz soll jedoch erst 2029 in Kraft treten. Loll rechnet daher mit einem langwierigen juristischen Streit. Der Anwalt geht davon aus, dass sich die Auseinandersetzung noch Jahre hinziehen könnte. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück