Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen untereinander und mit den Kommunen verständigt. Kern ist eine Konnexitätsregelung für große Gesetzesvorhaben sowie Entlastungen für Städte und Gemeinden, die bereits im kommenden Jahr spürbar werden sollen.
Neue Finanzvereinbarung ab 1. September
Ab dem 1. September gilt stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Das kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Abend nach der MPK im Kanzleramt an. Er sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“, wie es aus dem Kanzleramt hieß.
Der Beschluss zur sogenannten „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Lasten für Länder und Kommunen über einer „Bagatellgrenze“ von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr 80 Prozent dieser Kosten übernehmen muss. Damit werde erstmalig eine Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für große Gesetzesvorhaben geschaffen, hieß es.
Die neue Finanzvereinbarung könne den Kommunen bereits im kommenden Jahr Entlastungen von rund drei Milliarden Euro bringen. Dieser Betrag werde in den Folgejahren weiter anwachsen.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Verfahren beschleunigen
Bundeskanzler Merz verwies zudem auf das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“. Nach der geplanten Zustimmung des Bundesrates sollen Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt werden. „Wir haben nicht nur Geld, wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur“, sagte der Kanzler.
Pakt für den Rechtsstaat und Reform der Rentenversicherung
Auch der „Pakt für den Rechtsstaat“ wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz auf den Weg gebracht. Geplant sind zusätzliche Investitionen in Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und Personal. Vorgesehen sind bundesweit 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte. Ein Teil der Mittel soll zudem in die IT-Infrastruktur und unterstützendes Personal fließen.
Mit Blick auf die Reform der Rentenversicherung warb der Kanzler dafür, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen dürften nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden. Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die Umsetzung soll nun in den politischen Beratungen der kommenden Wochen konkretisiert werden.
