Die Bundesregierung hat ihre Unterstützung für die Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind, aktualisiert. Nunmehr sollen auch Unternehmen in den Kohlerevieren mit Direktzahlungen des Bundes unterstützt werden.
Überarbeitung des „STARK“-Programms
Laut Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland wurde das Förderprogramm „STARK“ (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten) grundlegend neu aufgestellt. Während bisher lediglich staatliche Zuschüsse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bereitgestellt wurden, sollen nun auch Unternehmen direkt finanziell unterstützt werden.
Robert Habeck (Grüne), der Wirtschaftsminister, erklärte gegenüber dem RND: „Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Die Unternehmen gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren.“
Neue Förderkategorie „Transformationstechnologien“
Mit der Überarbeitung des „STARK“-Programms werden nun auch Transformationsprozesse wie der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2 unterstützt. „Der Bund fördert genau solche Transformationsprozesse“, so Habeck. Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten kann der Staat nun übernehmen.
Förderanträge und verfügbare Mittel
Unternehmen können ab sofort Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellen. Mit einem Budget von rund 2,8 Milliarden Euro ist das „STARK“-Programm die größte Fördermaßnahme des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Es wurde im Juli 2020 ins Leben gerufen und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bereits jetzt sind über 260 Projekte in den Kohleregionen in Umsetzung. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen noch etwa 2,3 Milliarden Euro für neue Anträge zur Verfügung. Diese stammen aus dem bis zu 41 Milliarden Euro umfassenden Topf, der dazu dient, die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken bis 2038 zu unterstützen.
Fördergebiete im Überblick
Die geförderten Gebiete befinden sich in den aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier -, in ehemaligen Braunkohlerevieren wie Helmstedt und Altenburger Land sowie in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken, darunter Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlois und Saarbrücken. Der Großteil der Mittel ist den aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.
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