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Bürgerbegehren zum Dominikanerkloster: Konstruiert die Verwaltung einen Ablehnungsgrund?

Bäume auf der bisherigen Freifläche am Dominikanerkloster zu schützen, ist das erklärte Ziel von drei jungen Frauen, die gemeinsam ein Bürgerbegehren auf den Weg brachten, das auf ihren Wunsch vorab durch den nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss (VA) am Dienstag geprüft werden soll.

Trotz der gesetzlich eindeutig formulierten Vorgabe, eine derartige Überprüfung “unverzüglich” vorzunehmen, dauerte es fast einen Monat und zwei Sitzungen des Ausschusses, bis die Verwaltung ihr Prüfungsergebnis in Form der Beschlussvorlage VO/2019/4801 auf den Weg brachte um es am Dienstag auf die Agenda zu bringen.

Verwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

In dem unserer Redaktion vorliegenden Dokument (Erstellungsdatum 11.11.) stellt der zuständige Fachbereich Bürger und Ordnung gegenüber den unter Ausschluss öffentlicher Kontrolle tagenden Ausschussmitgliedern fest, dass das Bürgerbegehren „Freiraum und Baumbestand am Dominikanerkloster erhalten“ nicht zulässig ist.
Pikantes Detail am Rande: Am Tag der Erstellung der Beschlussvorlage soll den Antragstellerinnen von der Verwaltung telefonisch noch ein positives Prüfungsergebnis in Aussicht gestellt worden sein.

Um zu diesem Entschluss zu kommen wurde viel und vielleicht auch gegen die eigentliche Intention der Antragstellerinnen in das Bürgerbegehren hineininterpretiert, dazu unten mehr.

Undemokratisches Niedersachsen: keine Bauleitplanung in Bürgerbegehren

Die Rechtsgrundlage für Bürgerbegehren ist in Niedersachsen, anders als in den meisten anderen Bundesländern, sehr eng gefasst. Grundsätzlich unzulässig sind in den Fragestellungen zu Bürgerbegehren alle Fragen, die sich mit der “Bauleitplanung” der Kommunen beschäftigen. So wäre es in Osnabrück aufgrund der Gesetzesvorgabe nicht möglich ein Bürgerbegehren zu einem konkreten Bauprojekt mit einem gültigen Bebauungsplan durchzuführen, zum Beispiel um zu fordern, dass ein bereits geplantes Neubauprojekt auf eine konkrete Höhe begrenzt gebaut werden soll.

Demokratie-NGO sieht Möglichkeiten bei Bauprojekten über “Grundsatzbeschlüsse”

Ein Themenpapier der NGO “Mehr Demokratie” betrachtet die Einschränkungen von Bürgerbegehren hinsichtlich der Bauleitplanung in den sechs besonders restriktiven Ländern, zu denen Niedersachsen zählt.
“Bürgerbegehren sind dort [u.a. in Niedersachsen] nicht zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen möglich”, heißt es in dem Themenpapier des Vereins, der sich bundesweit für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzt. Allerdings machen die Demokratie-Förderer auch Ausnahmen geltend: “über Grundsatzbeschlüsse im Vorfeld eines Bauprojekts […] gibt es vereinzelt jedoch Möglichkeiten, ein Bürgerbegehren zu initiieren.”

Die im Raum stehende Frage: Wie konkret sind die Planungen der Verwaltung, wenn bislang nur grob mal über ein Stadthaus 3, mal über ein Wohnhaus oder vielleicht auch eine gemischte Wohn-/Büro-Nutzung diskutiert wurde?

Ideen der Verwaltung bislang auch nur auf Ebene eines Grundsatzbeschlusses

Vollends verwirrend wird die Angelegenheit, weil auch die Verwaltung von den Lokalpolitikern bislang lediglich einen “Grundsatzbeschluss” einforderte, aber selbst dieser in mehren Ausschussitzungen bislang verweigert wurde.
Von einem konkreten Bebauungsplan oder auch nur einem detaillierten Aufstellungsbeschluss – gegen den dann entsprechend der strengen Rechtslage in Niedersachsen tatsächlich kein Bürgerbegehren zulässig wäre – war bislang in keiner Sitzung von Verwaltung und Politik die Rede.

Verwaltung will Stadthaus 3 und prüft gleichzeitig Bürgerbegehren dagegen

Dennoch kommt die Verwaltung, die einen Grundsatzbeschluss für die Bebauung des ehemaligen Klostergartens fordert und gleichzeitig über die Zulässigkeit des dagegen gerichteten Bürgerbegehrens entscheiden muss, zu dem Schluss:

“Das Ziel des Bürgerbegehrens [ist] die Bebauung des Parkplatzes vor dem ehemaligen Dominikanerkloster zu verhindern”.
Das steht zwar so nicht in dem der Verwaltung seit rund einem Monat zur Prüfung vorliegenden Bürgerbegehren, wird aber durch den Wunsch den “Freiraum zu erhalten” von dieser aus dem Kontext herausgelesen.
Die unserer Redaktion vorliegende geheime Verwaltungsvorlage begründet ihre Ablehnung damit, dass der Wunsch der Bürger “lediglich dadurch erreicht werden [könne], dass keine Baugenehmigung zur Errichtung des Büro- und Wohnkomplexes erteilt wird”.

Fordert Bürgerbegehen nicht auch nur einen Grundsatzbeschluss?

Auch wenn es den Antragstellerinnen vor allem um die Bäume auf dem Gelände des Domikanerklosters geht, die selbstverständlich für ihren Wuchs einen “Freiraum” benötigen, konstruiert die Verwaltung aus den grundsätzlichen Überlegungen der Antragstellerinnen: “Gegenstand des Bürgerbegehrens ist mithin die Baugenehmigung an sich, die […] nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens […] sein kann.”

Über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des vorliegenden Bürgerbegehrens wird Oberbürgermeister Wolfgang Griesert nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Antragstellerinnen informieren.

 


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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

  

   

 

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