# BSW warnt Karlsruhe: Neuauszählung entscheidet über Wahldemokratie Datum: 21.07.2026 15:44 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/bsw-warnt-karlsruhe-neuauszaehlung-entscheidet-ueber-wahldemokratie-734574/ --- Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) warnt das Bundesverfassungsgericht vor einer Abweisung seiner Klage auf Neuauszählung der Bundestagswahl. Parteigründerin Sahra Wagenknecht und BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali sehen im Umgang mit den nach ihrer Darstellung zahlreich nachgewiesenen Zählfehlern grundlegende Fragen für die Demokratie berührt. In einer umfangreichen Stellungnahme beruft sich das BSW zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und rügt eine aus seiner Sicht zu hohe Beweisanforderung durch den Bundestag. ## BSW warnt vor Vertrauensverlust in demokratischen Rechtsstaat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht warnte im Gespräch mit dem Magazin „Stern“ vor den Folgen einer möglichen Abweisung der Klage durch das Bundesverfassungsgericht. „Wenn Karlsruhe die Argumentation des Bundestages absegnet, wären in Zukunft falsche Wahlergebnisse nicht nur durch Zählfehler, sondern auch durch echte Wahlfälschung möglich“, sagte sie dem „Stern“. „Ein solches Urteil würde das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter untergraben“, fügte die Parteigründerin an. Sie hoffe, dass sich die Richter dieser Verantwortung bewusst seien, so Wagenknecht laut „Stern“. ### BSW spricht von Grundsatzfrage für die Demokratie BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali betonte gegenüber dem Magazin die aus ihrer Sicht grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens. „Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob wir in einer Demokratie leben oder nicht“, sagte die BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali dem Magazin „Stern“. Sollte diese Wahl trotz der vielen, nachgewiesenen Zählfehler nicht überprüft werden, sei für zukünftige Wahlen Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet, warnte sie laut „Stern“. ### Verweis auf Menschenrechtsgerichtshof und Kritik an Beweisanforderung Auch inhaltlich legte das BSW gegenüber dem Gericht nach. In einer 108-seitigen Stellungnahme, aus der der „Stern“ berichtet, beruft sich die Partei zusätzlich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, an das auch die Bundesrepublik gebunden sei. In der Entscheidung aus dem Jahr 2020 hatten die Straßburger Richter nach Darstellung der Partei erklärt, dass der damalige Beschwerdeführer aus Belgien keinen vollständigen Beweis dafür erbringen müsse, dass es Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl gab. Stattdessen reichten substanzielle Indizien aus. In der Folge liege die Aufklärungslast beim Staat – und nicht beim Kläger, so die Darstellung in der vom „Stern“ zitierten Stellungnahme. BSW-Bundeschef Fabio De Masi sagte dem Magazin „Stern“, damit habe der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte etabliert, dass es keines Vollbeweises bedürfe. Der Bundestag hingegen verlange von seiner Partei diesen Beweis, der aber erst durch die Neuauszählung aller Stimmen erbracht werden könne, kritisierte De Masi laut „Stern“. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück