Die Vorsitzende der Thüringer BSW-Fraktion, Katja Wolf, kritisiert das Verhalten der AfD bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags und kündigt Konsequenzen an. Wegen der Weigerung, Geschäftsordnungsanträge anderer Fraktionen anzunehmen, steht die AfD in der Kritik.
Unruhen bei konstituierender Sitzung
Katja Wolf (BSW) äußerte ihre Frustration über die AfD in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags. Sie betonte: “Das war ein Missbrauch des Thüringer Landtages als politische Bühne und eine Verächtlichmachung der Demokratie”. Wolf bezog sich damit auf Jürgen Treutler (AfD), der als ältester Abgeordneter und Alterspräsident die Sitzung leitete und Geschäftsordnungsanträge der anderen Fraktionen nicht angenommen hatte. Der Chefjurist des Parlaments, Landtagsdirektor Jörg Hopfe, wies Treutler mehrmals auf den rechtswidrigen Charakter dieses Vorgehens hin. CDU und BSW wollten mit ihren Anträgen verhindern, dass ausschließlich die AfD als stärkste Fraktion Vorschläge für den Landtagspräsidenten machen kann.
Regierungsbildung dringlicher geworden
Katja Wolf kündigte an, sich nicht mehr dafür einzusetzen, dass ein AfD-Politiker Sitzungen leiten kann. Sie stellte auch fest, dass die Regierungsbildung nun dringlicher geworden sei und betonte die Verantwortung der demokratischen Kräfte in Thüringen.
Die CDU hatte das Landesverfassungsgericht angerufen, um einen Streit mit dem Alterspräsidenten von der AfD zu klären. Die Sitzung wurde daraufhin bis Samstag unterbrochen.
Auseinandersetzung um Vorschlagsrecht
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die anstehende Wahl des Landtagspräsidenten. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die AfD als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht hat. CDU und BSW hatten einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt, wonach alle Fraktionen direkt Kandidaten vorschlagen dürfen. Die geschäftsführende Präsidentin des alten Landtags, Birgit Pommer (Linke), hatte diesen Tagesordnungspunkt noch vor dem zur Wahl des Landtagspräsidenten eingefügt. Der Alterspräsident wollte dieser Tagesordnung jedoch nicht folgen und hält das Vorgehen der anderen Parteien für rechtswidrig. Das Landesverfassungsgericht wird voraussichtlich bis zur Fortführung der Sitzung am Samstag seine Einschätzung hierzu abgeben.
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