Am 19. Februar wurde auf dem ehemaligen Gelände der Landwehrkaserne ein 250 Kilo schwerer Bomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt. Über 4.000 Bürger mussten für Stunden aus ihren Häusern evakuiert werden. Warum der Sprengkörper nicht bereits bei den Sondierungsarbeiten im vergangenen Sommer entdeckt wurde, konnte nun geklärt werden: Es lag an der Sondierungsmethode.
Die Sondierung wurde mit der sogenannten „Georadarmethode“ durchgeführt. Dabei sucht eine Sonde den Boden ab und reagiert auf veränderte Dichten, die möglicherweise auf eine Bombe deuten können.
Problematisch bei diesem Verfahren ist, dass das Radarverfahren nur für die Suche nach unten verwendet werden kann, nicht aber zu den Seiten. Das führte in diesem Fall dazu, dass der Sprengkörper nicht entdeckt wurde, denn er lag im Randbereich einer untersuchten Trasse.
Ein anderes Verfahren kam nicht in Betracht
Eine andere Methode hätte sich laut Jürgen Wiethäuper, Leiter des Fachdienstes Gewerbe und Ordnung der Stadt Osnabrück, nicht angeboten: „Es kommt immer auf die Rahmenbedingungen an. Dieses Gelände ist früher bereits genutzt worden, deswegen befinden sich Eisen- und Stahlrückstände im Boden, auf die andere Verfahren reagieren“. Momentan läuft eine weitere Untersuchung des ehemaligen Kasernengeländes. Jens-Peter Zuther, Geschäftsführer des Bauunternehmens Diekmann, ist zuversichtlich: „Wir haben ein gutes Gefühl unsere Mitarbeiter wieder hier arbeiten zu lassen“.
Anwohner bleiben auf Schaden hängen
Für die zukünftigen Eigentümer der Häuser ist die Arbeit damit aber noch nicht getan. Da die Suche nach Kampfmitteln die Sache der Grundstückseigentümer ist, müssen auch in Zukunft bestimmte Bereiche weiter sondiert werden. Bis dato ist etwa ein Zehntel der 400.000m² untersucht worden.
Für die Anwohner, die durch die Sprengung Schaden an ihren Häusern erlitten haben, gibt es ebenfalls keine guten Nachrichten. Laut Gesetz ist der Eigentümer für die Behebung der Schäden selbst verantwortlich, wenn die Maßnahme (die Sprengung) im Interesse der Person ist. Obwohl die Schäden zum Teil massiv waren, gibt es somit keine Möglichkeit auf Schadenersatz.
Landesregierung plant Gesetz gegen Evakuierungs-Verweigerer
Nachdem sich Anwohner bei der Sprengung im Februar teils hartnäckig weigerten das Evakuierungsgebiet zu räumen, war von Seiten der Stadtverwaltung überlegt worden, in welcher Form zukünftig Bußgelder gegen renitente Anwohner verhängt werden können. „Diese Idee liegt erstmal auf Eis“, erklärt Jürgen Wiethäuper „denn von Seiten der Landesregierung wird momentan an einem neuen Gesetz gearbeitet, dass Verstöße gegen den Platzverweis grundsätzlich mit einem Bußgeld ahndet“. Wenn dieses Gesetz durchkommt, gibt es eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesland.
In voraussichtlich wenigen Tagen ist die erneute Sondierung abgeschlossen, so dass die Tiefbau-Firmen ihre Arbeit auf dem Gelände fortsetzen können.
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