Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, erwartet, dass viele europäische Länder die Speicherung von IP-Adressen weiterhin umsetzen werden. Im Vergleich dazu wird Deutschland als sehr restriktiv wahrgenommen, was zu Nachteilen für die deutschen Ermittlungsbehörden führen könnte.
Münch warnt vor möglichen Nachteilen
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, äußerte sich in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zu den möglichen Konsequenzen der restriktiven Haltung Deutschlands zur IP-Adressenspeicherung. Er warnte, dass Deutschland ins Hintertreffen geraten könnte, da die meisten europäischen Länder diese weiterhin im Rahmen der EuGH-Rechtsprechung umsetzen werden: “Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland sehr restriktiv. Die Hinweise auf Straftaten des US-amerikanischen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder haben sich in fünf Jahren verdreifacht.”
Eine halbe Million zu bearbeitende Hinweise erwartet
Zusätzlich rechnet Münch mit einer deutlichen Zunahme an zu bearbeitenden Hinweisen: “Wir rechnen damit, dass die Meldungen auch aufgrund weiterer europäischer Rechtsakte weiter zunehmen werden – zeitnah auf eine halbe Million. Darauf müssen wir rechtlich vorbereitet sein, um mit dieser Kriminalität Schritt halten zu können.”
Münch weist Kritik zurück
Trotz der kontroversen Diskussionen um die IP-Adressenspeicherung wies Münch die Kritik zurück und argumentierte: “Der Vorwurf der Massenüberwachung zieht nicht, da nicht die Sicherheitsbehörden die Daten speichern, sondern die Provider für einen befristeten Zeitraum. Und nur die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss ist kein großer Eingriff in die Bürgerrechte.”
BKA-Chef fordert kurzfristige Speicherung
Zudem forderte der BKA-Chef die Bundesregierung auf, die befristete Speicherung von IP-Adressen umzusetzen: “Der Europäische Gerichtshof hat aus gutem Grund Spielraum gelassen, der dringend genutzt werden muss.” Er schlägt eine Speicherfrist von zwei bis drei Wochen vor, um die Erfolgsquote bei der Strafverfolgung im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.
Nicht vorhandene IP-Adressen behindern Ermittlungen
Münch erläuterte weiter, dass ein Viertel von 90.000 strafrechtlich relevanten Fällen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie 2022 nicht weiterverfolgt werden konnte, “weil die IP-Adressen nicht mehr vorhanden waren.” Eine zweiwöchige Speicherung hätte in rund 85 Prozent dieser Fälle eine Fortsetzung der Ermittlungen ermöglicht.
Münch schließt mit der Kritik, dass die Einführung von “Quick Freeze” nicht ausreicht, da die meisten IP-Adressen zum Beginn der Ermittlungen nicht mehr vorhanden sind: “Ein Quick-Freeze-Verfahren kann bei herausragenden Bedrohungslagen und bei schweren Straftaten also helfen, Ermittlungsansätze zu sichern. Die allermeisten Fälle, in denen wir aber auf Verbindungsdaten zugreifen wollen, betreffen allerdings die IP-Adressen.”
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