(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Mindestlohn soll bis 2025 steigen.
Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hat am Montag eine Empfehlung ausgesprochen, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland schrittweise zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2024 soll er bei 12,41 Euro und ab dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro liegen. Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, erklärte in der Bundespressekonferenz, dass die Positionen der beiden Seiten sehr weit auseinander lagen und es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte. Die Empfehlung beruht auf einer Gesamtabwägung, bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe.
Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Seitdem wurde er mehrmals angehoben und liegt aktuell bei 12 Euro. Die letzte Erhöhung erfolgte durch die Ampel-Koalition per Gesetz und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission. Das Gremium berät jedoch regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.
Zusammensetzung der Mindestlohnkommission
Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern. Die Empfehlung der Kommission muss von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von ihrer Branche oder ihrem Arbeitsvertrag.