Die Gemeinde Ostseebad Binz hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Untersee-Pipeline für das geplante LNG-Terminal auf Rügen geklagt und einen Baustopp beantragt, da das Projekt schwere Auswirkungen auf die Umwelt hätte und nicht benötigt wird.
Rechtliche Schritte zur Pipeline-Verhinderung
Die Gemeinde Ostseebad Binz setzt sich mittels Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Untersee-Pipeline für das auf Rügen geplante LNG-Terminal zur Wehr. Sie begründet dies mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die örtliche Natur. So sollen, laut vorliegenden Gutachten, die Morphologie des Boddens und die Küsten der Ostseebäder von Binz bis Mönchgut stark beeinträchtigt werden. Des Weiteren seien die Störfallrisiken erheblich, „zum einen durch konkurrierende Schiffsverkehre, zum anderen durch terroristische Anschläge“, gab die Gemeinde bekannt.
Baustopp aufgrund nicht vorhandener Notwendigkeit
Die Gemeinde Binz hat darüber hinaus einen sofortigen Baustopp beantragt. Als Begründung führt sie an, dass das Projekt zur Gasversorgung nicht benötigt wird und es in den nächsten Jahren ohnehin nicht abgeschlossen werden kann. Sie kritisiert die politische Debatte über eine sogenannte „Gasmangellage“ als „Phantomdiskussion“.
Unannehmbare Schäden an der Ostsee
Schließlich lehnt die Gemeinde Binz die Akzeptanz der mit dem Vorhaben einhergehenden irreparablen Schäden der Ostsee und ihrer Küste ab. Insbesondere da Binz als unmittelbarer Nachbar des LNG-Terminals mit intransparentem Finanzierungshintergrund in Mukran stark betroffen ist, möchte die Gemeinde weiteren Schaden verhindern.
(Quelle: dts Nachrichtenagentur)