(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundespolizei leitet Disziplinarverfahren gegen Claudia Pechstein ein.
Die Bundespolizei hat offenbar ein Disziplinarverfahren gegen Claudia Pechstein eingeleitet, wie „Bild“ berichtet. Der Grund dafür ist Pechsteins Auftritt in Dienstuniform bei einem CDU-Konvent im Juni. Laut Polizeidienstvorschrift ist es nicht erlaubt, die Dienstkleidung bei politischen Veranstaltungen zu tragen. In dem Schreiben zur Einleitung des Verfahrens heißt es, dass Pechstein keine Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung hatte. Zudem wird kritisiert, dass sie sich zu allgemeinpolitischen Themen geäußert hat, ohne deutlich zu machen, dass es sich um ihre persönliche Auffassung handelt.
Kritik an Pechsteins Auftritt in Dienstuniform
Die Bundespolizei bemängelt, dass Claudia Pechstein bei einem CDU-Konvent im Juni in Dienstuniform aufgetreten ist. Gemäß Polizeidienstvorschrift ist es nicht gestattet, die Dienstkleidung bei politischen Veranstaltungen zu tragen. Pechstein hatte keine Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung. Zudem wird ihr vorgeworfen, sich zu allgemeinpolitischen Themen geäußert zu haben, ohne deutlich zu machen, dass es sich dabei um ihre persönliche Auffassung handelt.
Pechstein hat Zeit zur Stellungnahme
Claudia Pechstein hat nun zwei beziehungsweise vier Wochen Zeit, um sich mündlich beziehungsweise schriftlich zu dem Disziplinarverfahren zu äußern. Die Bundespolizei wirft ihr vor, gegen die Polizeidienstvorschrift verstoßen zu haben, indem sie in Dienstuniform an einem CDU-Konvent teilgenommen hat. Pechstein hatte keine Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung und wird zudem kritisiert, dass sie ihre Äußerungen zu allgemeinpolitischen Themen nicht als ihre persönliche Auffassung gekennzeichnet hat.