Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Dienstag in den Musterfeststellungsklagen gegen mehrere Sparkassen, die Revisionen von beklagten Verbraucherschutzverbänden zurückgewiesen. Die Urteile führen zu Nachzahlungen für Prämiensparer, was sowohl bei den Verbraucherschützern als auch den Sparern auf breite Zustimmung stößt.
Methode der Zinsanpassung durch Gericht abgelehnt
Die federführenden Verbraucherschutzverbände hatten gehofft, die Zinsanpassungen für Prämiensparverträge so durchzusetzen, dass sie auf der Grundlage von gleitenden Durchschnittswerten der letzten zehn Jahre von Umlaufsrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von zehn Jahren erfolgen. Der Bundesgerichtshof, insbesondere der elfte Zivilsenat, begründete die Ablehnung dieser Methode damit, dass Sparer mit diesem Verfahren schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hauptsächlich an die Zinsentwicklung der vorherigen Jahre gebunden wären, weil zukünftige Zinsänderungen nur in dem Maße in den maßgeblichen Durchschnittszins einfließen würden, wie sie zeitlich relevant sind.
Erfreuliche Nachzahlungen für Prämiensparer
Trotz des abgelehnten Antrags zeigen sich Verbraucherschützer und Sparer zufrieden. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnete den Tag des Urteils als guten Tag für geprellte Prämiensparer. „Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen. Jetzt müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen in die Wege leiten“, so Pop. Prämiensparern stünden „erhebliche Nachzahlungen“ zu.
„Rechtssicherheit geschaffen“
Im Zuge dieser neuen Rechtsprechung äußerte sich auch Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, erfreut bezüglich der Schaffung von Rechtssicherheit. „Alle Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen“, konstatiert Eichhorst. „Wir sind stolz und freuen uns, dass sich die intensive Arbeit der letzten Jahre ausgezahlt hat.“
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