HASEPOST
 
HASEPOST

Bewerbungsstart an der Hochschule Osnabrück für das Wintersemester 2022/23

Studierende finden an den Campussen der Hochschule an den Standorten in Osnabrück und Lingen moderne Räumlichkeiten zum Lernen. / Foto: Hochschule Osnabrück

Die Bewerbungsphase ist eröffnet: Studieninteressierte können sich ab jetzt für ein Studium an der Hochschule Osnabrück bewerben. An den Standorten in Osnabrück und Lingen stehen insgesamt etwa 3700 Studienplätze zur Verfügung.

Ob Ingenieurwissenschaften oder Informatik, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur, Design oder Musik – über 100 verschiedenen Bachelor- und Masterstudiengängen stehen zur Wahl. Die Bewerbungsfrist im Online-Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück endet am 15. Juli.

Orientierung bei der Studienwahl

Auf der zentralen Bewerbungs-Seite der Hochschule werden alle Studiengänge aufgelistet, für die sich Studieninteressierte zum Wintersemester 2022/23 bewerben können. Darüber hinaus erfahren Bewerberinnen und Bewerber dort alles über Zulassungsvoraussetzungen und gegebenenfalls abweichende Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge. Der Studiengangnavigator der Hochschule hilft Studieninteressierten dabei, den individuell passenden Studiengang zu finden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion