Im Zuge der Räumung der Berliner Humboldt-Universität fordern Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Verbannung eines Symbols, das von Hamas-Sympathisanten genutzt wird. Mit dem auf den Kopf gestellten roten Dreieck sollen potenzielle Anschlagsorte markiert und Gegner eingeschüchtert werden.
Forderungen nach Verbot des Hamas-Symbols
Iris Spranger, Innensenatorin von Berlin, äußerte sich gegenüber dem “Tagesspiegel” zu einem möglichen Verbot des Symbols: “Ich würde ein Verbot des Symbols begrüßen”. Dabei wies sie jedoch auf die Zuständigkeit des Bundes hin. Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, teilte diese Meinung und forderte ebenfalls eine Verbannung des Symbols. Er sagte dem “Tagesspiegel”, dass die Verwendung solcher Symbole genauso verboten und unter Strafe gestellt werden sollte, “wie es bei der Hamas der Fall ist”. Throm betonte weiterhin: “Drohungen für Terroranschläge in Deutschland müssen äußerst ernst genommen werden. Das Verwenden von Symbolen, die einer Terrororganisation zugeordnet werden können, ist daher eine ernste Sache.”
Verwendung des Symbols auf dem Universitätscampus
Die Humboldt-Universität hat nach der Räumung eines Protestcamps von pro-palästinensischen Studenten und Aktivisten wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Organisation Anzeige erstattet. Bei der Räumungsaktion entdeckten die Verantwortlichen Graffiti und Beschmierungen mit Hamas-Parolen, darunter auch das umstrittene rote Dreieck. Das Symbol wird von Hamas-Sympathisanten genutzt, um potenzielle Anschlagsorte zu markieren, Gegner einzuschüchtern und öffentliche Räume zu beanspruchen.
Status des Symbols
Das Bundesinnenministerium hatte bereits die Hamas und viele ihrer Symbole, Kennzeichen und Parolen verboten. Das umgedrehte rote Dreieck ist allerdings bisher nicht in der Verbotsliste aufgeführt. Eine Sprecherin von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte jedoch klar, dass die Auflistung im Bundesanzeiger nicht abschließend ist und sämtliche Kennzeichen der Terrororganisation Hamas generell verboten sind. Bezüglich der Klassifizierung eines Symbols als Kennzeichen der Hamas sagte sie: “Ob ein Symbol der Terrororganisation Hamas zugeordnet werden kann, beurteilen die jeweils zuständigen Ermittlungsbehörden vor Ort.” Die endgültige strafrechtliche Bewertung obliegt den örtlichen Polizeibehörden und Gerichten.
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