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Startseite Deutschland & die WeltBerlins Polizeipräsidentin warnt vor Belastung durch Cannabis-Legalisierung
Deutschland & die Welt

Berlins Polizeipräsidentin warnt vor Belastung durch Cannabis-Legalisierung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. März 2024
Polizei / Foto: dts
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Die von der Ampelkoalition im Bund geplante Teillegalisierung von Cannabis könnte laut Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik nicht zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen. Slowik warnte vor einer Zunahme von Aufgaben für die Behörden und einer komplexer werdenden Kontrolle.

Polizeipräsidentin Slowik sieht steigende Belastung für Sicherheitsbehörden

Die geplante Legalisierung von Cannabis wird die Polizei und die Justiz nach Ansicht von Barbara Slowik, der Berliner Polizeipräsidentin, eher belasten als entlasten. Sie äußerte ihre Bedenken in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. „Ich denke, die Legalisierung wird die Polizei und Justiz kurz und mittelfristig nicht entlasten, sondern deutlich belasten“, so Slowik. „Ich fürchte, wir werden mehr zu tun haben als bisher. Vor allem durch die zahlreichen Einzelregelungen, wie Bannkreise um Schulen und Kindertagesstätten und die erlaubten Mengen des Eigenbedarfs. Kontrollmaßnahmen werden wirklich sehr komplex.“

Unklarheiten und Herausforderungen durch Legalisierung

Slowik sieht auch noch viele Unklarheiten bei dem Gesetz, das noch durch den Bundesrat muss. „Das gilt zum Beispiel für die Festlegung von Grenzwerten: Welche Mengen sind zulässig, was ist künftig im Straßenverkehr als Autofahrer erlaubt und was nicht?“, fragte die Polizeipräsidentin. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wären auch Polizisten erlaubt, in ihrer Freizeit Cannabis zu konsumieren. Hier sieht Slowik zusätzliche Herausforderungen: „Das ist tatsächlich nicht so einfach wie mit Alkohol. Da gilt bei uns ja eine Null-Promille-Grenze. Cannabis beziehungsweise THC hält sich je nach Konsumverhalten aber sehr lange im Blut. Ein positiver Befund würde daher nicht automatisch bedeuten, dass der Kollege im berauschten Zustand den Dienst angetreten hat. Insofern werde es auch auf die Grenzwertfestlegungen ankommen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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