Die Innenministerin Niedersachsens, Daniela Behrens, fordert eine stärkere Nutzung der Künstlichen Intelligenz zur Überwachung und Gesichtserkennung durch Sicherheitsbehörden. Dieser Vorstoß wird durch den jüngsten Fahndungserfolg der niedersächsischen Polizei untermauert, jedoch werden Bedenken hinsichtlich der rechtsstaatlichen Regelungen geäußert.
Erweiterte Überwachungsmethoden für Sicherheitsbehörden gefordert
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) plädiert dafür, den Sicherheitsbehörden erweiterte Möglichkeiten im Bereich der digitalen Gesichtserkennung und Künstlichen Intelligenz (KI) zu ermöglichen. „Ich werbe schon lange dafür, dass wir unseren Sicherheitsbehörden mehr moderne Überwachungsmethoden und den Einsatz von KI an die Hand geben und sie mit denjenigen Befugnissen ausstatten, die mit Rechtsstaat und freiheitlicher Gesellschaftsordnung zu vereinbaren sind“, sagte sie dem „Tagesspiegel“.
Erfolgreiche Fahndung nutzt KI-Thematik
Nach über 30 Jahren konnten Zielfahnder der niedersächsischen Polizei die untergetauchte RAF-Terroristin Klette festnehmen. Dadurch wird der Diskurs um den Gebrauch von KI-Techniken in der Strafverfolgung neu befeuert. Behrens betonte jedoch, dass „der Fahndungserfolg nichts mit den Recherchen eines Podcasts zu tun [hat], sondern ist das Ergebnis der Arbeit unserer Zielfahnder, die seit 2015 intensiv hinter dem RAF-Trio her sind“.
Forderung nach Modernisierung der digitalen Polizeiarbeit
In der Union sieht man den Fall Klette als Indikator dafür, dass die gegenwärtigen Beschränkungen im digitalen Bereich der Strafverfolgung veraltet sind. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), fordert die Regierung auf, Polizisten mit den nötigen Kompetenzen für das 21. Jahrhundert auszustatten und die „Gängelung und das Misstrauen gegenüber unseren Behörden“ zu beenden.
Rückhaltung von der Regierungskoalition
Die Forderungen nach einer umfangreicheren Nutzung von KI in der Polizeiarbeit stießen in der Regierungskoalition auf Zurückhaltung. Der Vize-Fraktionschef der Grünen, Konstantin von Notz, betonte die Notwendigkeit klarer rechtsstaatlicher Vorgaben. Er erklärte, dass die Verantwortlichen zügig klären müssten, warum Künstliche Intelligenz im konkreten Fall Klette offenbar nicht genutzt wurde.
Der kürzlich auf EU-Ebene verabschiedete AI Act setze der Nutzung der Künstlichen Intelligenz zwar Grenzen, lasse aber auch Spielräume für die Strafverfolgungsbehörden.
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