Foto: Krankenhaus, über dts
München/Düsseldorf (dts) – Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern, dass für die Krankenhausplanung auch künftig die Bundesländer verantwortlich sind. Es müsse weiterhin eine “flächendeckende und qualitativ hochwertige” stationäre Krankenhausversorgung geben, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung beider Länder von Sonntag.
“Krankenhausplanung ist nach dem Grundgesetz Ländersache und muss ohne Abstriche in Länderhand bleiben”, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Man wende sich “entschieden gegen eine zentralistische Gleichmacherei, planwirtschaftliche Strukturen und überbordende Bürokratie aus Berliner Schreibstuben”. Welche Krankenhäuser welche Versorgung an welchem Ort anbieten, sei und bleibe Hoheit der Länder. “Für die Kliniken muss die Bundesregierung eine auskömmliche Vergütung sicherstellen”, so Holetschek.
Sein NRW-Amtskollege Karl-Josef Laumann (CDU) fügte hinzu, dass die Krankenhausstrukturen etwa in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich und miteinander kaum zu vergleichen seien. “Eine Krankenhausplanung vom grünen Tisch in Berlin aus wird den gewachsenen Strukturen nicht gerecht und kann nicht funktionieren.” Die Betriebskostenfinanzierung müsse der Krankenhausplanung folgen und nicht umgekehrt, so Laumann.