Bayern und Hamburg setzen sich dafür ein, den Schutz vor Stalking mittels Bluetooth-Trackern zu verbessern. Sie planen, einen entsprechenden Antrag bei der Herbstkonferenz der Justizminister einzureichen. Sie fordern den Bundesjustizminister dazu auf, das Strafrecht zu überarbeiten, um den Missbrauch solcher Technologien zu unterbinden und einen konsequenten Opferschutz zu gewährleisten.
Gefährliches Stalking mittels Bluetooth-Trackern
Bluetooth-Tracker werden oftmals benutzt, um verloren gegangene Gegenstände wie Schlüssel oder Koffer wiederzufinden. Allerdings wurden auch Fälle publik, in denen diese Technologie missbraucht wurde, um Personen zu überwachen. Dies stellt eine neue Form von Stalking dar, die bisher rechtlich nicht eindeutig erfasst ist, wie Georg Eisenreich, der bayerische Justizminister (CSU), ausführt.
„Die Vorstellung, jederzeit beispielsweise durch den Ex-Partner aufgespürt werden zu können, kann gravierende seelische und körperliche Folgen bei Betroffenen auslösen“, sagte er dem „Spiegel“. Hier müsse der Staat seinen Schutzpflichten nachkommen, betonte Eisenreich.
Appell an den Bundesjustizminister
Die Bundesländer Bayern und Hamburg fordern deshalb den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in ihrem Antrag auf, das Strafrecht dahingehend zu überarbeiten.
„Auch bei sinnvollen Technologien sollten wir die Gefahren, die durch deren Missbrauch entstehen können, nicht außer Acht lassen“, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Laut ihrer Aussage muss das Strafrecht dringend nachgeschärft werden, um einen konsequenten Opferschutz sicherzustellen.