Die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland sehen sich durch das von der EU verabschiedete Lieferkettengesetz vor große Herausforderungen gestellt. Sie fürchten, dass die neuen Regelungen, welche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette unter Strafe stellen, ihr Geschäft erschweren und den Bausektor belasten könnten.
Mögliche Konsequenzen des Lieferkettengesetzes
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnte in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor negativen Auswirkungen des Gesetzes. Er befürchtet, dass mittelständische Bauunternehmen „hart getroffen“ werden könnten. „Obwohl vom Anwendungsbereich nicht erfasst, werden sie als Zulieferer und Dienstleister der großen Unternehmer mit in die Pflicht genommen“, so Pakleppa. Er kritisierte die „Regelungswut“, die er als Hemmnis für die Baubranche betrachtet: „Diese Regelungswut ist nicht nachvollziehbar und hält die Unternehmen vom Bauen ab.“
Auswirkungen der Pflichten für große Unternehmen
Nach monatelangen Debatten hat das EU-Parlament einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz zugestimmt. Dieses sieht vor, dass große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Dazu sind sie verpflichtet, Umwelt- und Sozialstandards bei ihren Zulieferern zu überwachen. Im Gegensatz zum deutschen Recht sieht die EU-Regelung auch die Haftbarkeit von Unternehmen vor.
Kritik an bürokratischem Aufwand
Pakleppa äußerte sich kritisch über den bürokratischen Aufwand, den das neue Gesetz mit sich bringt. Er spricht von einer „weiteren Bürokratiewelle“ und stellte klar, dass die Herausforderungen im Wohnungsbau, bei der Klimawende und dem Ausbau der Infrastruktur „sicher nicht durch die Beantwortung von Fragenkatalogen am Schreibtisch zu Lieferketten entlang der gesamten Wertschöpfungskette“ gelöst werden. Er wies darauf hin, dass Bauunternehmen „ganz überwiegend regional tätig“ seien und sich ihre Lieferketten „zum allergrößten Teil auf das Inland bzw. die EU-Mitgliedstaaten“ erstreckten. Das beschlossene Gesetz, obwohl „sicher gut gemeint“, sei laut Pakleppa nicht praxistauglich.
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