# BAP-Sänger Niedecken plädiert für Prüfung eines AfD-Verbots Datum: 08.05.2026 23:19 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/bap-saenger-niedecken-plaediert-fuer-pruefung-eines-afd-verbots-710804/ --- Wolfgang Niedecken, Frontmann der Band BAP, hat sich für die Prüfung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ausgesprochen. Er wirft der Partei vor, nur Negatives zu verstärken und keine Lösungen anzubieten. Hintergrund sind seine langjährigen Warnungen vor Rechtsextremismus und die seiner Ansicht nach anhaltende Aktualität des BAP-Songs „Kristallnaach“. ## Niedecken fordert Abwägung eines Parteiverbots Der Frontman der Band BAP, Wolfgang Niedecken, hat sich dafür ausgesprochen, ein AfD-Parteiverbotsverfahren zu prüfen. „Ja, das Parteiverbot gehört in realistischer Form abgewogen“, sagte Niedecken dem „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe). Die AfD zeige überhaupt keine neuen Möglichkeiten auf, verstärke immer nur das Negative und habe keine einzige Lösung am Start. ### Sorge um Aktualität von „Kristallnaach“ Der Kölner Musiker hat sich in seiner Karriere immer wieder gegen Rechtsextremismus ausgesprochen. Dass der BAP-Song „Kristallnaach“ von 1982 im Jahr 2026 immer noch aktuell sei, erfülle ihn mit Sorge. „Ich würde mich sehr freuen, wenn er unaktuell würde. Dieses Feixen der AfD-Leute, wenn im Bundestag jemand von den Grünen spricht, das erinnert an Weimar“, sagte er dem „Tagesspiegel“. ### Rechtlicher Rahmen für Parteiverbote Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück