Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat keine klare Aussage getroffen, ob ein möglicher Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Deutschland durchgesetzt würde. Sie betonte jedoch, dass die Bundesregierung den Internationalen Strafgerichtshof stets unterstützt habe und die Unabhängigkeit von Gerichten hochschätze.
Unklarheiten im Umgang mit möglichem Haftbefehl
Annalena Baerbock, Bundesaußenministerin, äußerte sich in Bezug auf einen möglichen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten vage. „Es kommt ein Schritt nach dem anderen“, sagte sie gegenüber der „Bild“ und anderen Axel-Springer-Medien, und verwies auf „Prozesse, die am Laufen sind, die widersprüchlich sind“, zu denen man „nicht vorschnell das eine oder das andere“ sagen könne. Sie betonte: „Wir warten diesen Prozess weiter ab.“
Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs
Die Bundesaußenministerin betonte die Unterstützung der Bundesregierung für den Internationalen Strafgerichtshof und die Wertschätzung für die Unabhängigkeit von Gerichten. „Wir können es uns nicht aussuchen: ‚Heute gefällt uns ein Gericht und morgen nicht.'“, so Baerbock. Sie erinnerte zudem daran, dass die Unabhängigkeit von Gerichten und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit für die Mitgliedschaft in der EU unerlässlich seien.
Kritik an Gleichsetzung von Netanjahu und Hamas
Zudem kritisierte sie, dass durch die gleichzeitige Ausstellung von Anklagen gegen Benjamin Netanjahu und führende Vertreter der Hamas der Eindruck einer Gleichsetzung erzeugt worden sei. „Dem sind wir als Bundesregierung klar entgegengetreten,“ sagte Baerbock. Sie verwies darauf, dass die Hamas am 7. Oktober „auf barbarische Art und Weise“ Gräueltaten verübt habe und betonte Israels Recht und Pflicht, seine Bevölkerung im Rahmen des internationalen Völkerrechts zu schützen.
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