(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Baerbock fordert Reform des Völkerrechts.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich in New York für eine Reform des Völkerrechts ausgesprochen. Sie betonte, dass Staatschefs, die einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führen, nur schwer zu belangen seien. Baerbock bezeichnete den russischen Angriffskrieg in der Ukraine als einen Angriff auf die Charta der Vereinten Nationen.
Bestehende Lücken im internationalen Recht
Die Ministerin forderte, bestehende Lücken im internationalen Recht klar zu benennen. Sie wies darauf hin, dass Staats- und Regierungschefs nicht angeklagt werden können, wenn sie das Rom-Statut nicht unterschrieben haben. Baerbock verurteilte die bewussten Angriffe Russlands auf Krankenhäuser und infrastrukturelle Einrichtungen in der Ukraine. Sie appellierte an Wladimir Putin, Hunger nicht weiter als Waffe einzusetzen.
Hürden für Strafverfolgung im Völkerrecht
Bereits vor ihrem Abflug nach New York hatte Baerbock die Hürden für eine Strafverfolgung im Völkerrecht als zu hoch bezeichnet. Sie betonte, dass niemand im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben dürfe. Baerbock forderte eine Weiterentwicklung des Völkerrechts, um den Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Das Römische Statut bildet die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und ist auf Verbrechen beschränkt, die auf dem Gebiet eines Vertragsstaates oder durch einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen wurden.
121 Staaten haben das Statut unterzeichnet
Von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben 121 das Römische Statut unterzeichnet. Russland, China und die USA gehören nicht dazu. Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs erstreckt sich nur auf Verbrechen, die in Vertragsstaaten begangen wurden.