Nach Bayern prüft nun auch Baden-Württemberg eine Umstellung der Asylbewerberleistungen auf Chipkarten, um die Geldleistungen zu reduzieren. In der Zwischenzeit fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Beschleunigung der Asyl-Gerichtsverfahren.
Von Geldleistungen zu Chipkarten
Baden-Württemberg ist das zweite Bundesland, das eine Umstellung der Leistungen für Asylbewerber von Geldleistungen auf Chipkarten prüft. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte gegenüber “Bild am Sonntag”, er befinde sich im “Austausch mit anderen Bundesländern über Möglichkeiten zur Reduzierung von Geldleistungen, etwa durch eine Chipkarte”.
Lorek machte allerdings deutlich, dass eine deutschlandweite Einführung Voraussetzung für eine solche Umstellung wäre: “An einem funktionierenden Modell werden wir uns beteiligen. Hier darf es aber keinen Flickenteppich geben, ein solches Kartenmodell sollte daher bundesweit zum Einsatz kommen.”
Technische Umsetzung und Reaktionen
Georg Wyrwoll, Vorstand beim Prepaid Verband Deutschland, sieht die technische Umsetzung eines solchen Chipkarten-Modells positiv. “Technisch wäre das relativ schnell mit den bestehenden Kassen- und Kartenlesesystemen umsetzbar”, so Wyrwoll.
Forderungen nach schnelleren Asyl-Gerichtsverfahren
Neben der Diskussion um Chipkarten für Asylbewerber wird weiterhin die Dauer der Asyl-Gerichtsverfahren bemängelt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) drängt in “Bild am Sonntag” auf kürzere Asyl-Gerichtsverfahren: “Wir brauchen schneller Klarheit, wer bei uns bleiben darf und wer gehen muss. Das dauert bisher viel zu lange.”
Buschmann kritisiert zudem regionale Unterschiede bei der Bearbeitungsdauer der Verfahren und ruft zur Diskussion auf: “In Rheinland-Pfalz dauert die Entscheidung gut sechs Monate, in Brandenburg fast drei Jahre. Wenn die Justizminister in den kommenden Wochen zusammenkommen, müssen wir besprechen, was manche Länder vom Vorgehen von Rheinland-Pfalz übernehmen können.”