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Baden-Württemberg fordert verlässlichen Zeitplan für Stuttgart 21 Eröffnung

Das Bundesland Baden-Württemberg fordert von der Deutschen Bahn und dem Bund einen konkreten Zeitplan für die Eröffnung des Großbahnhofs Stuttgart 21. Nach drei Jahrzehnten schwieriger Projektarbeit wird besonders eine erfolgreiche und reibungslose Inbetriebnahme gefordert.

Die Forderung nach einem verlässlichen Zeitplan

Winfried Hermann (Grüne), der Landesverkehrsminister von Baden-Württemberg, betont in einem Beitrag für “Tagesspiegel Background Verkehr & Smart Mobility”, dass die Deutsche Bahn und der Bund dafür Sorge tragen müssen, dass “eine an den Fahrgästen und an einem stabilen, gut funktionierenden Schienenverkehr orientierte Inbetriebnahme gelingt.” Nach dem langwierigen Bau des achtgleisigen Tiefbahnhofs, dessen Eröffnung bereits mehrfach verschoben wurde, ist dies eine Erwartung, die das Land und auch andere Projektpartner – die Region, die Stadt und der Flughafen – haben.

Mögliche Teilinbetriebnahme des Bahnhofs

Die Deutsche Bahn erwägt eine Teilinbetriebnahme des neuen Großbahnhofs, während der alte Kopfbahnhof weiterhin in Betrieb bleibt. Hermann betonte jedoch, dass die “Projektpartner Land, Region, Stadt und Flughafen von der Bahn fordern, möglichst rasch einen verlässlichen Terminplan für die nächsten Schritte” vorzulegen haben.

Kommunikationsbedarf und Sicherheitserwartungen

Insbesondere fordert Hermann die Bahn auf, “frühzeitig und zuverlässig” zu kommunizieren, welche Teile der bisherigen Infrastruktur wann außer Betrieb genommen werden. Nach 30 schwierigen Projektjahren dürfe es “auf der Zielgeraden kein Infragestellen von relevanten Projektbestandteilen mehr geben”, warnte der Verkehrsminister. Zudem erwartet er für die Inbetriebnahme “eine ausreichend bemessene Testphase und Zeit für die vielen notwendigen Sicherheitsabnahmen”.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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