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Aufklärung statt Ahndung: Gemeinde Bissendorf gibt Tipps für Rückbau von Schottergärten

Aufklären statt ahnden, sensibilisieren statt strafen – das sollten nach Ansicht der Gemeinde Bissendorf die Ansätze sein, um bestehende Schottergärten zurückzubauen. Auf Anfrage kann darum ab sofort auch eine Beratung zur Umgestaltung in naturnahe Flächen erfolgen.

Schlecht für Mensch und Umwelt

Schottergärten sind schlecht für Mensch und Umwelt. Das wissen nicht nur ausgewiesene Experten. Die ökologischen Nachteile der so genannten „Gärten des Grauens“ sind wohlbekannt: Auf den monotonen Flächen gedeiht wenig bis gar nichts. Im Sommer heizen sie sich schnell auf, bei starken Regenfällen versickert das Wasser nicht. Oftmals in Steinbeeten gewählte Pflanzen bieten wenig bis keine Nahrung für Insekten, und Mikroorganismen finden kaum Unterschlupf.

Die Vorzüge naturnaher Gärten und unversiegelter Flächen liegen ebenfalls auf der Hand. Dennoch scheuen viele Gartenbesitzer die Pflegeintensität, die ein freiwilliger Rückbau solcher monotonen Freiflächen nach sich ziehen würde. Am häufigsten sind Vorgärten von der beschriebenen Gestaltung betroffen.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat die Bauordnungsbehörden in Niedersachsen darum aufgefordert, die Einhaltung des § 9 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), nach dem die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke grundsätzlich Grünflächen sein müssen, strenger zu überwachen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat darüber hinaus mit seinem Beschluss vom 7. Januar 2023 die Lizenz zum Verbieten von Schottergärten erteilt. Laut einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 4 NBauO kann entgegen dem Recht auf Eigentum gegebenenfalls vom Landkreis Osnabrück als zuständige Bauordnungsbehörde ein Rückbau dieser baurechtswidrigen Zustände gefordert werden.

Zwangsmittel finden kaum Anwendung

Doch die Durchsetzbarkeit mit Zwangsmitteln findet in der Praxis kaum Anwendung – nicht zuletzt aufgrund der Scheu vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten und letztlich auch der Kostenfrage. Da Kommunen laut der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen wenig Handlungsmöglichkeiten haben, bestehende Anlagen unmittelbar durch das Bauplanungsrecht zu beseitigen, möchte die Gemeinde Bissendorf das Problem Schottergärten jetzt positiv angehen:

Gemeinsam mit Klimaschutzmanagerin Johanna Mandrella und Baubetriebshofleiter Peter Kühn wurde nach einem Weg gesucht, um Bürgerinnen und Bürger nicht nur für die Wichtigkeit naturnah gestalteter Gärten zu sensibilisieren, sondern sie bei der Weichenstellung für mehr dynamische Vegetationen auch proaktiv zu unterstützen.

Fachliche Beratung für Rückbau

Bissendorfer, die überlegen, ihre Schottergärten zum Schutz der Artenvielfalt freiwillig zurückzubauen, können auf Anfrage eine kostenlose fachliche Beratung zur Umgestaltung durch die Gemeinde Bissendorf vereinbaren. „Wir können solche Projekte natürlich nicht baulich umsetzen, beraten aber gerne bei der Pflanzenauswahl und dazu, wie eine umweltfreundliche und gleichzeitig möglichst pflegeleichte Begrünung, gemäß der individuellen Gegebenheiten vor Ort, aussehen kann“, stellt Klimaschutzmanagerin Johanna Mandrella in Aussicht.

„Neben Rasen, Gras und Gehölzen spielt die Verwendung heimischer Wildpflanzen bei der Gestaltung eines naturnahen Gartens eine zentrale Rolle. Ökologischen Mehrwert haben zum Beispiel Salbei, Sonnenhut, Königskerze und Katzenminze”, betont Baubetriebshofleiter und Grünpflege-Experte Peter Kühn.

„Wir hoffen, mit diesem Angebot an die Bürger einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, um Anreize für die nächste Gartensaison zu schaffen und so die Weichen für wertvolles Wachstum und mehr Biodiversität in der Gemeinde Bissendorf zu stellen“, ergänzt Bürgermeister Guido Halfter.

An einer Beratung zum Rückbau von Schottergärten interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Bissendorf können sich an die Klimaschutzmanagerin Johanna Mandrella unter Tel. 05402 404-0 oder per Mail an mandrella@bissendorf.de wenden.


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