Wikileaks-Gründer Julian Assange darf seine Auslieferung an die USA in Großbritannien anfechten. Dies wurde am Pfingstmontag bekannt gegeben, nachdem das zuständige Gericht in London entschieden hatte, dass die von den USA gegebenen Garantien zur Behandlung von Assange unzureichend seien.
Stopp der Auslieferung und Forderung nach Garantien
Ende März hatte der Londoner High Court die Auslieferung von Julian Assange bereits gestoppt und Garantien von den USA gefordert. Kritische Punkte waren dabei, ob Assange sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung berufen kann, welcher die Redefreiheit schützt, und ob ihm die Todesstrafe drohen könnte.
Zweifel an US-Garantien bezüglich Redefreiheit
Die Verteidigung äußerte bei der Anhörung am Montag Zweifel an der Zusicherung der USA bezüglich des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung. Die Garantien mit Blick auf die Todesstrafe akzeptierte sie hingegen. Das Gericht schlussfolgerte, dass die gegebenen Garantien unzureichend seien.
Folgen einer Berufungsablehnung
Hätte Assange die Erlaubnis zur Berufung verweigert bekommen, wäre seine Auslieferung an die USA innerhalb weniger Tage möglich gewesen. Nach einer Niederlage hätte er nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Rechtsmittel gehabt.
Assange im Fokus der US-Justiz
Seit etwa 2010 steht Assange im Fokus der Justiz in den Vereinigten Staaten. Er soll über die Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse verraten haben – ein Vorwurf, den Assange nicht bestreitet. Er betrachtet die Veröffentlichungen jedoch als legitim und argumentiert, es handele sich dabei um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption belegen. Sollte er ausgeliefert werden, drohen ihm in den USA bis zu 175 Jahre Haft.
✨ durch KI bearbeitet, .