# AOK-Chefin für Beibehalt der telefonischen Krankschreibung Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-08-24T01:22:04+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-08-24T01:22:09+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/aok-chefin-fuer-beibehalt-der-telefonischen-krankschreibung-746654/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann lehnt das geplante Aus für die telefonische Krankschreibung ab. Sie betont deren Bedeutung für den Infektionsschutz und warnt vor Kapazitätsengpässen durch eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag. ## Kritik an AU-Pflicht ab Tag eins "Gerade bei Infektionswellen ist sie ein gutes Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden und medizinisches Personal zu schützen", sagte Reimann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine missbräuchliche Nutzung könne sie nicht feststellen. „Während Corona haben wir keine Veränderung im Krankschreibungsverhalten der Ärzte gesehen.“ ### Warnung vor politischer Verkürzung Auch die geplante Rückkehr zur Pflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag lehnt Reimann ab. "Wenn ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorliegen muss, bindet das eine unglaubliche Kapazität, die wir für die Versorgung nicht zur Verfügung haben. Das ist doch unsinnig". Schon heute könne ein Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen. "Eine Pflicht in der Breite halte ich für falsch." ### Hintergrund: Koalitionsbeschlüsse und aktuelle Praxis Reimann warnt zudem davor, die Debatte über die Zahl der Krankheitstage politisch zu verkürzen. Die Diskussion reihe sich in Aussagen über zu viele Krankheitstage und "Lifestyle-Teilzeit" ein. "Ich hoffe sehr, dass der nüchterne Blick auf den Vorschlag noch einmal dazu führt, dass man ihn nicht umsetzt". Durch die elektronische Krankschreibung gebe es heute eine vollständigere Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsdaten. "Deshalb sehen die Statistiken inzwischen anders aus als noch vor einigen Jahren." Der Koalitionsausschuss hatte sich vor einigen Wochen darauf verständigt, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Ebenfalls beschlossen wurde das Aus für die telefonische Krankschreibung. Die Regelung gilt derzeit für persönlich bekannte Patienten und bei Infektionserkrankungen für maximal eine Woche. Wie die Regelung konkret umgesetzt werden soll, ist nach der Kritik daran noch offen. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück