Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 462 Geldautomatensprengungen registriert, eine leichte Abnahme gegenüber dem Rekordjahr 2022. Die Täter werden dabei immer erfolgreicher und setzen zunehmend auf Festsprengstoffe, was zu enormen Schäden an Bankfilialen und Gebäuden führt.
Zahl der Geldautomatensprengungen leicht gesunken
Im Jahr 2023 zählte die Polizei laut “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Freitagausgabe) 462 versuchte und vollendete Sprengungen von Geldautomaten. Dies stellt eine leichte Abnahme gegenüber dem Rekordjahr 2022 dar, in dem 496 Fälle registriert wurden. Auffällig ist, dass die Täter immer seltener auf Gasgemische setzen, sondern zunehmend Festsprengstoffe verwenden, die häufig erhebliche Schäden anrichten.
Entwicklungen in den Bundesländern
Die Fallzahlen entwickelten sich in den Bundesländern sehr unterschiedlich. In Baden-Württemberg stiegen sie etwa auf 42 an, während in Bayern die Zahl leicht auf 21 sank. In Hessen wurde ein Rekordwert von 61 Fällen registriert, ein Plus von etwa 50 Prozent, wie das Landeskriminalamt in Wiesbaden mitteilte. Das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen hingegen zählte 153 Sprengungen, ein Minus von 15 Prozent.
Maßnahmen gegen Geldautomatensprengungen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits 2022 einen “Runden Tisch” ins Leben gerufen, um Maßnahmen gegen Geldautomatensprengungen zu besprechen. Die Bankenverbände zeigten sich damals bereit, insbesondere Automaten an Risikostandorten besser zu schützen. Jedoch kritisierten die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Sitzung, dass die freiwillige Umsetzung nicht im erforderlichen Maß erfolgte. Sie forderten das Bundesinnenministerium auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um die Betreiber von Geldautomaten zu Mindeststandards beim Schutz zu verpflichten.
Angehender gesetzlicher Schutz?
Oliver Huth vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) argumentiert ebenfalls für eine gesetzliche Regelung: “Das können wir nicht den Banken überlassen – es geht schließlich um ein Sicherheitsrisiko”, sagte er der FAZ. Das Bundesinnenministerium erklärte jedoch, dass ein solches Gesetz die “ultima ratio” sei und bleibt. Vorerst will das Ministerium weiter auf eine freiwillige Umsetzung der Schutzmaßnahmen setzen. Zusätzlich strebt das Ministerium unter der Leitung von Nancy Faeser eine Strafverschärfung bei Geldautomatensprengungen an.
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